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BLM hat sich gesetzeskonform verhalten

Geschrieben am 19-06-2009

München (ots) - Zur heutigen Pressemitteilung der
SPD-Landtagsfraktion erklärt die Bayerische Landeszentrale für neue
Medien (BLM):

Die Erklärung der SPD-Landtagsfraktion, die Landeszentrale hätte
die Rechtsaufsicht informieren müssen, verkehrt die Aussagen des
Hochschulministeriums ins Gegenteil. Die Rechtsaufsicht stellt
ausdrücklich fest, dass es keine gesetzliche Informationspflicht über
das Verhalten des früheren Medienrats-Vorsitzenden Klaus Kopka
gegeben habe. Die Landeszentrale sieht sich damit in ihrer eigenen
Rechtsauffassung bestätigt.

Mangels eines Fehlverhaltens besteht daher für persönliche
Konsequenzen der BLM-Verantwortlichen kein Anlass.

Im Übrigen hat die Landeszentrale der Rechtsaufsicht die
Unterlagen für den angekündigten Bericht der Staatsregierung
vorgelegt. Darüber hinaus ist die BLM mit der Rechtsaufsicht im
Gespräch über das künftige Informationsverhalten.

Diese Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.blm.de

Originaltext: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62483
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62483.rss2

Pressekontakt:
Johannes Kors, Tel.: (089) 63808-310, johannes.kors@blm.de


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