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Baugewerbe zur Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes: Ein Schritt zu wenig!

Geschrieben am 19-06-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der Verabschiedung der Änderung des
Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) erklärte der
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes,
Prof. Dr. Karl Robl, heute in Berlin: "Der Gesetzgeber hat mit der
jetzt vorgenommenen Änderung nur einen Teil des Problems gelöst. Der
jetzige Zustand ist unbefriedigend, aber überhaupt kein Grund, zur
Einstellung vertraglich vereinbarter Zahlungen aufzurufen oder eine
unangemessene Politikerschelte zu betreiben."

Der ZDB hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Zweckbindung des
Baugeldes an konkrete Baumaßnahmen aufzuheben, um das Baugeld zur
Finanzierung verschiedener Baumaßnahmen verwenden zu können. Darüber
hinaus sollte nach Vorstellung des mittelständischen Baugewerbes die
50 %-Quote gestrichen werden, so dass der Baugeldempfänger, der
selbst an der Herstellung beteiligt ist, Baugeld in Höhe des
angemessenen Wertes der von ihm erbrachten Leistung erhalten darf.

Denn durch eine Ausweitung des Baugeldbegriffs zum 1. Januar 2009
sind Bauunternehmen, insbesondere diejenigen, die eine Vielzahl von
Bauvorhaben gleichzeitig betreuen, vor erhebliche Umsetzungsprobleme
gestellt worden, die in der Praxis immensen bürokratischen Aufwand
und darüber hinaus Liquiditätsprobleme verursachen können. Diese
Probleme treffen dabei jeden Betrieb, der Arbeiten im Rahmen von
Werkverträgen weiter vergibt.

Robl weiter: "Unsere Änderungsvorschläge zum BauFordSiG waren und
sind ausgewogen und praktikabel und haben die Interessen der gesamten
Branche im Auge. Leider hat der Bundestag nur einen davon umgesetzt.
Dies ist sicherlich auf die Hektik am Ende der Legislaturperiode
zurückzuführen. Die Diskussion ist auch dadurch erschwert worden,
dass eine völlig unrealistische Totalrevision des Gesetzes lange Zeit
gefordert wurde und dass immer neue Änderungsvorschläge und
Resolutionen hierzu von unzuständiger Seite eingebracht wurden."

"Wir erwarten daher eine an den Interessen der gesamten Branche
ausgerichtete Änderung des BauFordSiG unmittelbar nach der Wahl. Ziel
muss dabei sein, Unternehmen vor Zahlungsausfällen und -verzögerungen
zu schützen. Dies darf jedoch nicht mit großem bürokratischem Aufwand
einhergehen und zu Liquiditätsproblemen führen." So Robl
abschließend.

Originaltext: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/33001
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_33001.rss2

Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de


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