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Müller: Hilfe für von Insolvenz betroffene Lehrlinge

Geschrieben am 19-06-2009

Berlin (ots) - Zur heutigen 2./3. Lesung des 3. SGB
IV-Änderungsgesetzes erklärt der bildungs- und forschungspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stefan Müller MdB:

Wer durch die Finanzkrise unverschuldet in Schwierigkeiten gerät,
erhält Unterstützung des Staates. Was für große Unternehmen gilt,
muss auch für junge Auszubildende gelten.

Für Auszubildende, die in der Finanzkrise durch Insolvenz,
Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes ihren
Ausbildungsplatz verlieren, wird der Ausbildungsbonus gezielt
weiterentwickelt. Sie sollen ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb
fortsetzen und abschließen können.

Bisher konnte der Ausbildungsbonus an den neuen Ausbildungsbetrieb
gezahlt werden, wenn er die Fortführung der Berufsausbildung auf
einem zusätzlichen Ausbildungsplatz ermöglichte und die Vermittlung
des Auszubildenden in das fortführende Ausbildungsverhältnis wegen in
dessen Person liegenden Umständen erschwert war.

Wegen der durch die Finanzkrise erhöhten Insolvenzgefahr soll nun
auf beide Voraussetzungen verzichtet werden. Von Insolvenz
betroffenen Lehrlingen wird damit Vorrang vor anderen
Ausbildungsplatzsuchenden eingeräumt. Wer einmal eine Ausbildung
begonnen hat, soll sie auch beenden können, Krise hin oder her.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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