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SoVD: Regelung zu Patientenverfügung stärkt die Rechte der Patienten

Geschrieben am 19-06-2009

Berlin (ots) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der Deutsche Bundestag hat gestern eine Entscheidung zugunsten der
Patienten getroffen. Die Regelung zur Patientenverfügung stärkt das
Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Das schafft endlich
Rechtssicherheit für Patienten, Angehörige und Ärzte. Die Bürgerinnen
und Bürger können jetzt sicher sein, dass ihre sorgfältig verfasste
Patientenverfügung respektiert und beachtet wird.

Mit einer Patientenverfügung können Menschen ihren Willen zu
bestimmten medizinischen Behandlungen schriftlich erklären. Die
Patientenverfügung kommt dann zum Zuge, wenn sich der Patient nicht
mehr äußern kann. Die beschlossene Regelung sieht vor, dass der
schriftliche Wille des Patienten in jedem Stadium der Krankheit
beachtet werden muss. Voraussetzung ist aber, dass der schriftlich
festgelegte Wille auf die eingetretene Krankheitssituation anwendbar
ist.

Bislang haben neun Millionen Bundesbürger eine Patientenverfügung
verfasst. Es ist und bleibt aber der freien Entscheidung jedes
Einzelnen überlassen, ob er eine Patientenverfügung schreibt.
Insbesondere ältere Menschen dürfen nicht gegen ihren Willen dazu
gedrängt werden, eine Patientenverfügung zu verfassen oder eine
Vorsorgevollmacht auszustellen.

Es ist zudem dringend erforderlich, dass der flächendeckende
Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung jetzt entschieden
vorangetrieben wird. Außerdem müssen Patienten, aber auch Ärzte, noch
stärker über die Möglichkeiten und den Zugang zu schmerzlindernder
Medizin informiert werden.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43645
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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