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Neue OZ: Kommentar zu Bundestag / Soziales / Patientenverfügung

Geschrieben am 18-06-2009

Osnabrück (ots) - Lange sah es so aus, als würde sich der
Bundestag in dieser Wahlperiode nicht mehr auf einen Entwurf zur
Patientenverfügung einigen. Überraschend deutlich haben nun die
Abgeordneten einem Antrag zugestimmt, der das Recht auf
Selbstbestimmung klar über den Schutz des Lebens stellt. Das ist kein
Grund zur Freude.

Die Ärzte haben damit nicht mehr viel zu sagen, obwohl sie den
Gesundheitszustand eines Patienten noch am besten einschätzen können.
Doch die Bedenken von Medizinern haben die Befürworter
beiseitegewischt.

Der schaudernde Blick auf Schläuche und Apparate ist verständlich.
Aber manche Gefahren dürfen nicht übersehen werden. Etwa die, dass
ein Mensch seinen Willen zum Leben im Verlauf einer Krankheit ändern
kann. Oder die Gefahr, dass Patienten aufgrund des allgemeinen
Kostendrucks sterben wollen, um Angehörigen nicht zur Last zu fallen.
Einige Experten betonen mit Sorge, dass die Existenz von
Patientenverfügungen nachweislich dazu führt, Schwerkranken
medizinische Maßnahmen vorzuenthalten.

Umso mehr kommt es nach der Abstimmung im Bundestag jetzt darauf
an, dass alle Patientenverfügungen möglichst präzise formuliert sind.
Eine schwere Aufgabe, denn jeder Einzelfall gestaltet sich anders.
Nicht jeder Krankheitsverlauf lässt sich bis ins Detail vorhersehen.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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