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Börnsen/Grütters: Welterbekonvention ohne Bürokratie besser umsetzbar

Geschrieben am 18-06-2009

Berlin (ots) - Ein nationales Umsetzungsgesetz zur
UNESCO-Welterbekonvention fordert die Fraktion Bündnis90/Die Grünen
in einem Bundestagsantrag. Der kultur- und medienpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und
die Obfrau Prof. Monika Grütters MdB erklären dazu:

Die Debatte ist nicht neu. Bereits vor zwei Jahren prüfte die
Bundesregierung, ob Deutschland ein Umsetzungsgesetz der
Welterbekonvention benötigt. Das Gutachten dazu ist auch der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen bekannt. Es besagt, dass die Welterbekonvention
für Bund und Länder verbindlich ist. Ein Ausführungsgesetz ist
entbehrlich, da die Welterbekonvention lediglich
Bemühensverpflichtungen, aber keine konkreten Rechtsvorschriften
enthält.

An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Darin stimmen die
verantwortlichen Bundesressorts der Beauftragten für Kultur und
Medien, das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium der Justiz
überein. Auch die Regierungschefs der Länder halten ein
Vertragsgesetz nicht für erforderlich. Sie haben beschlossen, dass
für die Umsetzung im Einzelfall ausschließlich die jeweils geltenden
landesrechtlichen Bestimmungen maßgebend sind.

Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Übereinkommen am 23. August
1976 auf der Grundlage eines Kabinettbeschlusses beigetreten, nach
vorheriger Zustimmung der damaligen Länder. Bund, Länder und Kommunen
übernehmen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Verantwortung
für den Erhalt und Schutz der UNESCO-Welterbestätten. Die
verantwortlichen Träger der Welterbestätten sind bestrebt, Gefahren
für das Welterbe abzuwehren. Dabei wird z.B. bei Genehmigungs- und
Planungsverfahren dem Schutz und dem Erhalt der Welterbestätten eine
hohe Priorität beimessen.

Diese langjährigen erheblichen Anstrengungen auf allen Ebenen
zeigen sichtbare Erfolge. Aktuell ist Deutschland mit 33 Stätten als
Kultur- oder Naturerbe auf der Liste des UNESCO-Welterbes vertreten.
Weitere stehen derzeit auf der Vorschlagsliste für den Welterbestatus
zur Entscheidung an. Seit 2008 ist die deutsche Hauptstadt die fünfte
Stadt weltweit, die drei oder mehr Eintragungen auf der Welterbeliste
der UNESCO verzeichnen. Der seit 2005 bundesweit durchgeführte
"Welterbetag" lockte in diesem Jahr mindestens 37.000 Besucher in die
Welterbestätten. Jährlich besuchen fast 60 Millionen Gäste aus aller
Welt diese herausragenden kulturellen und natürlichen Zeugnisse.

Die UNESCO-Welterbekonvention richtet sich an die Vertragsstaaten.
Eine Berücksichtigung auf EU-Ebene ist nicht notwendig.

Die Union beteiligt sich gern an einer erneuten Prüfung der
Möglichkeiten für ein UNESCO-Welterbe-Ausführungsgesetz in der
nächsten Legislaturperiode. Dabei sollte auch die Frage einer
stärkeren Unterstützung privaten Engagements diskutiert werden.
Beispiele dafür bietet das Steuerrecht in Sanierungsgebieten.

Bund und Länder pflegen die Welterbestätten in vorbildlicher
Weise. Politische Meinungsverschiedenheiten würden auch durch ein
Ausführungsgesetz nicht beseitigt. Die Union dankt allen
verantwortlichen Trägern der Welterbestätten für ihr Engagement
zugunsten der Kulturnation Deutschland.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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