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Börnsen: Warum ohne ein Staatsziel Kultur die Welt nicht untergeht

Geschrieben am 18-06-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag über
ein Staatsziel Kultur am Freitag erklärt der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Börnsen (Bönstrup) MdB:

Die Große Koalition wird den Antrag der FDP-Fraktion wohlüberlegt
und ganz bewusst ablehnen, ein Staatsziel Kultur in das Grundgesetz
aufzunehmen. Aus Sicht der Kultur ist das kein Beinbruch, denn die
Kultur ist auf mehreren staatlichen Ebenen bereits bestens verankert:
Der "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit
Deutschlands" von 1990 (Einigungsvertrag) enthält ganz gewollt eine
Kulturstaatsklausel. Artikel 35 EinV formuliert das Selbstverständnis
des vereinten Deutschlands als Kulturstaat und bestimmt, dass die
Erfüllung der kulturellen Aufgaben zu sichern ist. "In den Jahren der
Teilung waren Kunst und Kultur - trotz unterschiedlicher Entwicklung
der beiden Staaten in Deutschland - eine Grundlage der
fortbestehenden Einheit der deutschen Nation. Sie leisten im Prozess
der staatlichen Einheit der Deutschen auf dem Weg zur europäischen
Einigung einen eigenständigen und unverzichtbaren Beitrag. Stellung
und Ansehen eines vereinten Deutschlands in der Welt hängen außer von
seinem politischen Gewicht und seiner wirtschaftlichen Leistungskraft
ebenso von seiner Bedeutung als Kulturstaat ab." Der Einigungsvertrag
ist ein völkerrechtlicher, verfassungsrechtlich relevanter Vertrag.
Er könnte nach Aussage von Verfassungsexperten wesentlich stärker von
der Kulturpolitik wie von Kulturverbänden zur Einforderung einer
stabilen Kulturfinanzierung herangezogen werden.

Die Zuständigkeit für die Kultur liegt aufgrund der föderalen
Tradition unseres Landes überwiegend bei den Ländern. Die
Föderalismusreform I hat diese Aufgabenzuordnung nicht nur bestätigt,
sondern für die Kultur ausdrücklich festgeschrieben. In 15 von 16
Länderverfassungen ist eine Kulturstaatszielbestimmung aufgenommen.
Dennoch sind gerade von den Ländern die Kulturausgaben in den letzten
Jahren aus Haushalts- und Finanzierungsgründen leider gekürzt worden,
während die Kulturausgaben des Bundes nachweislich deutlich gestiegen
sind. Die Reduzierung der Kulturausgaben gilt im Prinzip auch für die
Länder, in denen FDP und Bündnisgrünen an der Regierung beteiligt
sind. Damit sind alle jene widerlegt, die behaupten, gerade in den
aktuellen Krisenzeiten wäre ein Staatsziel Kultur das Allheilmittel
gegen Kürzungen in der Kulturförderung.

Die Finanzierung von Kulturausgaben ist in den Städten und
Gemeinden eine freiwillige Leistung, was die Mehrzahl der Kommunen
nicht daran gehindert hat, ihre Ausgaben seit vielen Jahren
kontinuierlich zu steigern.

Im Interesse der Kulturförderung in unserem Land wäre ein
Staatsziel Kultur ein gewichtiges Symbol. Derzeit wird aber eine
Grundgesetzergänzung um eine ganze Reihe von Staatszielen diskutiert:
vom Sport über Kinderrechte bis zur Generationengerechtigkeit. In ein
Paket mit anderen geschnürt zu werden, wird der Bedeutung von Kunst
und Kultur für unsere Gesellschaft, die CDU/CSU ihr beimessen, nicht
gerecht. Daher respektieren die Kulturpolitikerinnen und
Kulturpolitik der Union, die für ein Staatsziel Kultur Sympathie
haben, die Argumente derjenigen, die sich für die Bewahrung des
puristischen Charakters unserer Verfassung aussprechen.

Sollte jedoch in der kommenden Legislaturperiode eine umfassendere
Ergänzung des Grundgesetzes in Angriff genommen werden, dann werden
wir uns dafür einsetzen, dass der Schutz der ideellen
Lebensgrundlagen dem der natürlichen gleichgestellt wird.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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