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Direkter Einstieg in die Altenpflegeausbildung künftig auch für Hauptschüler möglich

Geschrieben am 17-06-2009

Berlin (ots) -

bpa: Wichtiges Signal angesichts des Fachkräftemangels

Die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD haben heute im
Gesundheitsausschuss des Bundestages beschlossen, dass künftig eine
abgeschlossene zehnjährige Schulbildung als Voraussetzung für den
Beginn einer Altenpflegeausbildung genügt. Damit können auch
Hauptschüler mit zehnjähriger Schulbildung unmittelbar eine
Ausbildung zum Altenpfleger beginnen.

"Das ist eine richtige Entscheidung", kommentiert Bernd Meurer,
Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
(bpa). "Der Fachkräftemangel in der Pflege spitzt sich bereits zu.
Deswegen müssen wir gemeinsam alles unternehmen, um mehr junge
Menschen für die zukunftsträchtigen Pflegeausbildungen zu gewinnen.
Diese Öffnung der Altenpflegeausbildung ist ein wichtiges Signal der
Chancengleichheit an qualifizierte und geeignete Hauptschüler. Der
Zugang zur Altenpflegeausbildung wird dadurch erleichtert, ohne die
Inhalte oder den Umfang der Ausbildung zu verändern. Zudem wird die
Durchlässigkeit bis zum Studium gestärkt."

Mit diesem Beschluss wird ein Vorschlag des bpa umgesetzt.
Zunächst war beabsichtigt, ausschließlich die Krankenpflegeausbildung
für Schüler mit einer zehnjährigen Schulbildung zu öffnen. Der bpa
hatte diesen Vorschlag ausdrücklich begrüßt und zugleich dafür
plädiert, entsprechend auch die Altenpflegeausbildung anzupassen.
Dieses wird nun umgesetzt.

Da zur Anerkennung des Berufsbildes innerhalb der EU eine
abgeschlossene zehnjährige Schulbildung Voraussetzung ist, wird im
Gesetz entgegen ursprünglichen Plänen nicht Bezug genommen auf den
Hauptschulabschluss. Dies entspricht der Forderung des bpa. Damit
können Hauptschüler in den Bundesländern direkt ihre Alten- oder
Krankenpflegeausbildung beginnen, in denen ein Hauptschulabschluss
nach zehn Jahren möglich ist. Die Öffnung der Altenpflegeausbildung
ist befristet bis Ende 2017.

Bernd Meurer: "Mit dem neuen, heute beschlossenen Änderungsantrag
werden für den Zugang zur Altenpflegeausbildung die gleichen
Voraussetzungen gelten wie für die Krankenpflegeausbildung. Das ist
sachgerecht, weil sowohl in der praktischen Arbeit der
Pflegeeinrichtungen als auch in der Ausbildung selbst die
Krankenpflege und die Altenpflege immer mehr zusammenrücken. Der
Beschluss ist auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer
einheitlichen Ausbildung in der Pflege."

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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