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BA: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Bezieher von Arbeitslosengeld II erleichtert

Geschrieben am 17-06-2009

Nürnberg (ots) - Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit
(BA) mit jedem Arbeitslo-sengeld II (ALG II) - Bewilligungsbescheid
automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden.
Diese Bescheinigung kann di-rekt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung
an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersandt werden. Mit dem neuen
Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher.

Eine gesonderte Vorsprache in den Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke
der Erstellung von Mehrfertigungen der Bewilligungsbescheide oder
Be-glaubigungen im Zusammenhang mit Befreiung von der
Rundfunkgebüh-renpflicht ist damit nicht mehr erforderlich.

Diese Änderung basiert auf einer Neuregelung des
Rundfunkgebühren-staatsvertrages. Bislang musste der GEZ im Original
der ALG II - Be-scheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin
ausschließlich die GEZ.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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