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Uhl/Grindel: Praxisnahe Änderung des Waffenrechts

Geschrieben am 17-06-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Änderung
des Waffenrechts im Innenausschuss des Deutschen Bundestages,
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der zuständige Berichterstatter und Obmann
Reinhard Grindel MdB:

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ist uns ein praxisnaher
Kompromiss gelungen, der den berechtigten Forderungen der Angehörigen
der Opfer von Winnenden Rechnung trägt. Gleichzeitig vermeiden wir,
Schützen und Jäger unverhältnismäßig in ihren Rechten einzuschränken
oder unter einen Generalverdacht zu stellen.

Um ein tatsächliches Mehr an Sicherheit zu erreichen, haben wir
uns sehr nah an der Fallgestaltung von Winnenden orientiert. Hier
tötete ein 17-jähriger mit einer Pistole fünfzehn Menschen und sich
selbst. Die Schusswaffe gehörte dem Vater des Täters, der diese als
Sportschütze legal besaß, jedoch nicht in dem vorgeschriebenen
Waffenschrank aufbewahrte. Der Täter konnte also jederzeit auf die
Waffe zugreifen. Solche vorsätzlichen Verstöße gegen die
Aufbewahrungsvorschriften sollen zukünftig unter Strafe gestellt
werden. Damit wollen wir zum Ausdruck bringen, dass vorsätzliche
Verletzungen der Aufbewahrungsvorschriften mit der konkreten Gefahr
des Zugriffs Dritter kein Kavaliersdelikt sind. Ausgenommen ist
allerdings die vorübergehende Aufbewahrung auf dem Transport oder im
Umfeld einer Jagd, um Waffenbesitzer unter diesen besonderen
Umständen nicht zu kriminalisieren.

Außerdem soll die Möglichkeit der verdachtsunabhängigen Kontrolle
eingeführt werden. Damit hat der Waffenbesitzer in Zukunft die
Überprüfung der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften - also
beispielsweise das Vorhandensein eines Waffenschranks - zu gestatten.
Es gilt aber nach wie vor der Grundsatz, dass gegen den Willen des
Waffenbesitzers die Wohnung nur bei dringender Gefahr betreten werden
darf. Verweigert er aber wiederholt die Nachschau, kann die Behörde
wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers ein
Verfahren zum Widerruf der Waffenerlaubnis betreiben.

Im Rahmen der Bedürfnisprüfung soll den Behörden das Ermessen
eingeräumt werden, im Einzelfall auch nach den bisher geltenden drei
Jahren das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen, bestimmte
Schusswaffen zu besitzen. So kann festgestellt werden, ob etwa ein
Schütze noch aktiv und sein Bedürfnis noch gegeben ist. Das gilt vor
allem in Fällen wie in Winnenden, wo ein Schütze besonders viele
Waffen besitzt.

Das Mindestalter für das Sportschießen mit großkalibrigen Waffen
soll grundsätzlich von 14 auf 18 heraufgesetzt werden. Ausnahmen wird
es für Jungjäger geben. Damit wollen wir erreichen, dass diese
Altersgruppe zwar mit Kleinkaliberwaffen für Wettkämpfe üben kann,
der Umgang mit den besonders gefährlichen Großkaliberwaffen aber
verwehrt bleibt.

Mit einer Verordnungsermächtigung schaffen wir die Grundlage für
eine zukünftige Einführung von biometrischen Sicherungen an
Waffenschränken und Waffen. Solche Sicherungen müssen aber ausgereift
und für den Waffenbesitzer bezahlbar sein.

Durch eine befristete Amnestieregelung schließlich sollen Besitzer
illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können.

Nach dem Amoklauf von Winnenden hatten die Fraktionsvorsitzenden
von CDU/CSU und SPD in einem Brief an die Familien der Opfer zugesagt
zu prüfen, durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen die Sicherheit im
Zusammenhang mit legalen Schusswaffen zu erhöhen sei. Deutschland
verfügt bereits über eines der strengsten Waffengesetze, welches mit
dem vorliegen Entwurf noch einmal verbessert wird. Auch Schützen und
Jäger haben ein Interesse daran, dass wir Maßnahmen dafür ergreifen,
dass Vorschriften auch eingehalten werden und "schwarzen Schafen"
entgegengewirkt wird. Trotzdem gibt es keine absolute Sicherheit vor
Amokläufen. Auch in Zukunft kommt es in erster Linie auf das
Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Waffenbesitzers an.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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