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Vaatz/Vosshoff/Rehberg: 17. Juni - Opferpension weiter auf Tagesordnung

Geschrieben am 17-06-2009

Berlin (ots) - Anlässlich des 56. Jahrestages des Volksaufstandes
in der ehemaligen "DDR" am 17. Juni 1953 erklären zur
SED-Opferpension der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der ostdeutschen
CDU-Bundestagsabgeordneten Arnold Vaatz MdB und die beiden
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Vosshoff MdB
und Eckhardt Rehberg MdB:

Der unter Einsatz von Waffengewalt niedergeschlagene Volksaufstand
in der DDR am 17. Juni 1953 ist und bleibt ein wichtiger Gedenktag in
der deutschen Geschichte. Der Volksaufstand gegen das SED-Regime hat
gezeigt, dass es mutige Menschen gab, die gegen Freiheitsentzug und
Unterdrückung protestierten. Der 17. Juni 1953 steht für den
Freiheitswillen der Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR. Viele
derer, die sich dem SED-Regime widersetzten, wurden als politische
Gefangene in den Gefängnissen der ehemaligen DDR ihrer Freiheit
beraubt und gefoltert.

Wir können stolz darauf sein, dass es uns in der Großen Koalition
in dieser Wahlperiode endlich gelungen ist, für politisch Verfolgte
eine SED-Opferpension durchzusetzen. Der Staat gewährt
antragsberechtigten Opfern der politischen Verfolgung in der
ehemaligen DDR eine besondere Zuwendung in Höhe von 250 Euro als
finanzielle Anerkennung für erlittenes Unrecht.

In der Praxis hat sich aber herausgestellt, dass die Bundesländer
die Bewilligung der SED-Opferpension unterschiedlich handhaben und es
auch Fälle von Missbrauch gibt. Solche Zustände gilt es, in Zukunft
gesetzlich zu verhindern.

Nach geltender Gesetzeslage (§ 17a Strafrechtliches
Rehabilitierungsgesetz) wurden bisher drei Problemkreise
identifiziert:

Erstens erfolgt die Berechnung der Mindesthaftdauer als
Anspruchsvoraussetzung für die SED-Opferpension durch die
Verwaltungen und Gerichte der Länder nicht einheitlich.

Zweitens werden Bezieher der SED-Opferpension mit Kindern
benachteiligt, da ihnen das Kindergeld als eigenes Einkommen und
nicht als Einkommen der Kinder angerechnet wird.

Drittens können in den Genuss der SED-Opferpension auch in der DDR
gewöhnlich kriminell gewordene Personen kommen, die in der "DDR" im
Vergleich zur Bundesrepublik übermäßig verurteilt wurden. Hinzu
kommen heutige Schwerverbrecher, die an sich als politisch Verfolgte
an¬spruchsberechtigt sind, jedoch nach Wiederherstellung der
Deutschen Einheit in der Bundesrepublik wegen anderer krimineller
Taten verurteilt wurden.

Wir begrüßen daher ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates vom
15. Mai 2009 zu einer entsprechenden Novellierung der
SED-Opferpension. Allerdings ist es dem Deutschen Bundestag aus
Zeitgründen nicht mehr möglich, den Gesetzentwurf noch in dieser
Legislaturperiode zu beschließen. Die ostdeutschen
CDU-Bundestagsabgeordneten werden das Thema aber unverzüglich zu
Beginn der neuen Wahlperiode aufgreifen und ganz oben auf die
politische Tagesordnung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen. Denn
der jetzige Zustand ist unerträglich und muss schnellstmöglich
geändert werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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