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Westdeutsche Zeitung: Patientenverfügung = von Peter Kurz

Geschrieben am 16-06-2009

Düsseldorf (ots) - Zwischen sieben und neun Millionen
Patientenverfügungen sollen bereits verfasst worden sein. Dahinter
stehen ebenso viele Menschen, die eine Hoffnung haben: dass ihr
ausdrücklich geäußerter Wille respektiert wird, in einer
vordefinierten gesundheitlichen Situation nicht mehr weiter am Leben
gehalten zu werden. Doch derzeit können sie nicht darauf zählen. Zu
unklar, zu unübersichtlich sind die auf verschiedenen
Gerichtsurteilen beruhenden Vorgaben, wann dieser Wille umgesetzt
werden muss. Eine Unsicherheit, mit der nicht nur die Patienten,
sondern auch die Ärzte leben.
Umso mehr verwundert es, dass die Spitzenleute der Bundesärztekammer
mit Blick auf die Bundestagsabstimmung vor der "Gefahr einer
Verrechtlichung des Sterbens" warnen. Und ihre Kollegen in dieser
juristischen Unsicherheit allein lassen wollen. Die Ärzte-Funktionäre
versichern, dass die Mediziner doch "nach bestem Wissen und Gewissen
im Sinne der Patienten handeln". Mit diesem hehren Leitsatz ist aber
niemandem geholfen. Ob eine Patientenverfügung umgesetzt wird, hängt
derzeit nicht nur von diesem besten Wissen und Gewissen der Ärzte und
damit einer großen Unwägbarkeit ab. Auch die Person des im Streitfall
angerufenen Vormundschaftsrichters und dessen Einstellung ist
entscheidend dafür, ob der Patientenwille umgesetzt wird.
Seit Jahren werden die Argumente gewogen. Die Bundestagsabgeordneten
dürfen sich nicht ein weiteres Mal einer Entscheidung entziehen und
die Verantwortung auf andere - Ärzte, Angehörige, Richter -
abschieben. Es bleibt doch jedem Einzelnen unbenommen, nichts zu
unternehmen, sein Schicksal durch Nichtstun in die Hand anderer zu
legen. Wer aber seinen Willen formuliert, sollte sich darauf
verlassen können, dass er im Ernstfall auch umgesetzt wird. Dies zu
garantieren, ist Sache des Gesetzgebers.
Die drei Gesetzentwürfe scheinen unvereinbar. Doch was hätten
diejenigen, die eine besonders weitgehende Verbindlichkeit des
Patientenwillens festschreiben wollen, von ihrer reinen Lehre, wenn
das Vorhaben scheitert? Selbst der engste Entwurf brächte einen
großen Fortschritt: dass es nicht dem Zufall überlassen bleibt, ob
die Vorgaben des Patienten umgesetzt werden.

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62556
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62556.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2358
redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de


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