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Gehb/Krings: Vorschläge von Bündnis 90/Die Grünen sind unausgegoren

Geschrieben am 15-06-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung im
Rechtsausschuss zu Vorschlägen von Bündnis 90/Die Grünen zur Reform
der Wahl der Bundesverfassungsrichter erklären der rechtspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der
zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:

Die von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Vorschläge zur Änderung
des Verfahrens der Wahl der Bundesverfassungsrichter und
-richterinnen sind in der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses
überwiegend auf Skepsis gestoßen.

Gegenwärtig werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts,
soweit sie vom Deutschen Bundestag zu bestimmen sind, von einem -
entsprechend der Stärke der Fraktionen besetzten - Wahlausschuss mit
Zweidrittelmehrheit gewählt. Bündnis 90/Die Grünen schlagen nunmehr
vor, künftige Bundesverfassungsrichter durch den Rechtsausschuss des
Deutschen Bundestages vorschlagen und vom Plenum mit
Dreiviertelmehrheit wählen zu lassen. Die Kandidaten sollen sich
dabei einer öffentlichen Anhörung unterziehen müssen. Außerdem wird
eine verpflichtende Frauenquote vorgeschlagen.

Eine Verbesserung des Auswahlverfahrens ist von diesen Vorschlägen
nicht zu erwarten. So ist bereits der öffentlich erweckte Eindruck
der Verfassungswidrigkeit der gegenwärtigen Regelung abwegig, weil
ansonsten sämtliche in den letzten 53 Jahren gewählten
Verfassungsrichter und -richterinnen auf verfassungswidrige Weise in
ihr Amt gekommen wären. Das Bundesverfassungsgericht, das sich mit
der Frage seiner ordnungsgemäßen Besetzung bereits mehrfach zu
befassen hatte, hat einen solchen Makel jedenfalls nie gesehen. Eine
Befassung des Plenums, die sich darin erschöpft, den Wahlvorschlag
des Rechtsausschusses ab zunicken oder abzulehnen, ist reine
Förmelei. Ein materieller Mehrwert liegt darin nicht. Eine
öffentliche Anhörung brächte unweigerlich die Gefahr einer
Beschädigung der Kandidaten mit sich. Die Erforderlichkeit einer
Dreiviertelmehrheit würde zu einer Blockade des Verfahrens führen und
eine verbindliche Geschlechterquote den Makel des Quotenrichters oder
der Quotenrichterin mit sich bringen.

Das bisherige Wahlverfahren hat sich bewährt, wie das
außerordentlich hohe Ansehen, das das Bundesverfassungsgericht in der
Bevölkerung genießt, zeigt. Rechtspolitische Schnellschüsse, wie sie
Bündnis 90/Die Grünen vorlegen, können dieses Verfahren nur
verschlimmbessern und sind deshalb abzulehnen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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