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Neue OZ: Kommentar zu Schuldenbremse

Geschrieben am 12-06-2009

Osnabrück (ots) - Versuchung bleibt

Eine Schuldenbremse im Grundgesetz ist richtig. Nur so können
künftige Generationen vor der Staatspleite bewahrt werden. Aber die
jetzt beschlossene Verfassungsänderung ist bislang kaum mehr als ein
Versprechen. Denn bis auf Weiteres müssen die öffentlichen Schulden
zwangsläufig steigen. Grund ist die dramatische Finanz- und
Wirtschaftskrise. Da kann der Staat nicht allzu vehement auf die
Ausgabenbremse treten. Und niemand weiß genau, wie hoch die daraus
resultierenden Kredite am Ende sind.

Hinzu kommt: Das absolute Verschuldungsverbot der Länder gilt erst
ab 2020. Damit bleiben noch über zehn Jahre, in denen der
Schuldenberg auf- statt abgebaut werden darf. Die Versuchung liegt
nahe, kurz vor Toresschluss noch einmal kräftig Kredite zu bunkern,
frei nach der Devise "Die anderen Länder werden später schon
irgendwie bei der Rückzahlung helfen".

Gegen eine solche verwerfliche Politik gibt es nur eine wirksame
Kontrolle: die Wähler. Sie sollten per Stimmzettel dafür sorgen, dass
die jüngste Verfassungsreform am Ende auch mit Leben erfüllt wird.
Wer in den nächsten Jahren Finanzpolitik im Freibierstil betreibt,
muss die Rote Karte erhalten. Sonst bleibt die Schuldenbremse gleich
zu Beginn im Jahr 2020 wirkungslos, und die Politiker hätten sich die
heutige Grundgesetzänderung ehrlicherweise sparen können.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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