Karlsruhe erklärt Holzabsatzfondsgesetz für verfassungswidrig / Zentrale Holzabsatzförderung bleibt unverzichtbar
Geschrieben am 05-06-2009 |   
 
    Bonn (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine  Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde zum Holzabsatzfondsgesetz  bekannt gegeben. Danach haben die Verfassungsrichter die solidarische Finanzierung der zentralen Holzabsatzförderung über eine gesetzliche  Sonderabgabe für verfassungswidrig erklärt (s. Absatz "Zum Urteil des BVerfG"). Unter Federführung der "Plattform Forst & Holz" arbeiten  die Verbände der Wirtschaft nunmehr an alternativen Lösungen zur  Neustrukturierung einer zentralen Kompetenzeinrichtung für Holz.
     "Der Holzabsatzfonds hat hier in den letzten Jahren gute Arbeit  geleistet und vieles bewirkt. Die Entscheidung aus Karlsruhe darf  daher nicht falsch interpretiert werden", so Michael Prinz zu  Salm-Salm, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher  Waldbesitzerverbände und Vorsitzender des Verwaltungsrates des  Holzabsatzfonds. Das Urteil bedeutet nicht, dass es zukünftig keine  zentrale Holzabsatzförderung mehr geben darf. Als verfassungswidrig  angesehen wurde lediglich die vom Gesetzgeber gewählte  Finanzierungsgrundlage einer Sondergabe.
     Sozialverträgliche Lösung für Mitarbeiter 
     "In der aktuellen Situation gilt es zunächst, den engagierten  Mitarbeitern des Holzabsatzfonds zu danken, die auch in den  schwierigen letzten Monaten trotz widriger Rahmenbedingungen und in  Erwartung einer Entscheidung des obersten Gerichts ihr Bestes für die Branche und Deutschlands bedeutendsten nachwachsenden Rohstoff  gegeben haben", so Prinz zu Salm-Salm weiter. "Wir werden jetzt alles versuchen, um für die Mitarbeiter eine sozialverträgliche Lösung  herbeizuführen."
     Neuausrichtung als Chance
     Die Vertreter der Wirtschaft im Holzabsatzfonds sind sich einig,  dass Konsequenz der Entscheidung des Gerichts nicht der Verzicht auf  eine zentrale Holzabsatzförderung sein darf. Ziel muss vielmehr die  Schaffung einer neuen schlagkräftigen Einrichtung der Forst- und  Holzwirtschaft auf neuer Finanzierungsgrundlage sein. "Gerade in der  gegenwärtigen Marktsituation zeigt sich, wie wichtig eine  handlungsfähige, verlässliche und finanzstarke Marketingorganisation  ist, die sich national wie international für eine verstärkte  Holzverwendung einsetzt", so Prinz zu Salm-Salm.
     Der Holzabsatzfonds sieht für die Branche in der jetzt notwendigen Neuausrichtung auch eine Chance, die bisherigen Strukturen zur  Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Forst- und Holzwirtschaft  grundsätzlich zu überdenken und flexibler zu gestalten. "Angesichts  des vernichtenden Urteils ist es klug, dass sich die "Plattform Forst & Holz" bereits mit Optionen eines Plan B befasst", erklärt Prinz  Salm.
     Der ganzheitliche Ansatz, Maßnahmen der Markt- und  Meinungsforschung, Forschung, Normung, Holzbaufachberatung bis hin  zur Verbraucheraufklärung in einer Organisation zu bündeln, hat sich  bewährt. Bei Medien, Fachzielgruppen und Verbrauchern wurde die  objektive Informationsarbeit des Holzabsatzfonds hoch geschätzt. In  der Forst- und Holzwirtschaft selbst fand die zielgerichtete und  marktorientierte Arbeit des Holzabsatzfonds breite Zustimmung. "Eine  Neugestaltung der Holzabsatzförderung muss daher auf die vorhandenen  Stärken setzen und diese weiterentwickeln", so Dirk Alfter,  Vorstandsvorsitzender des Holzabsatzfonds. "Oberste Prämisse muss es  weiterhin sein, die Arbeit an den Anforderungen und Erwartungen der  Wirtschaft und künftiger Förderer auszurichten." Zwei Grundprinzipien sollten dabei auch bei einem neuen Modell der Holzabsatzförderung  aufrechterhalten bleiben: Die Integration und kooperative  Zusammenarbeit von Forst- und Holzwirtschaft in einer Organisation  und eine solidarische, gerechte Finanzierung der Aufgaben.
     Zentrale Holzabsatzförderung neu gestalten 
     Nicht zuletzt sprechen nach Wegfall des Holzabsatzfonds viele gute Argumente dafür, dass sich auch die öffentliche Hand verstärkt für  die Förderung der nachhaltigen Nutzung der heimischen Wälder mit dem  Ziel einer Steigerung der Holzverwendung engagiert. Die  Spitzenverbände der Forst- und Holzwirtschaft und das  Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz werden sich bereits in Kürze zusammen finden, um über die  Konsequenzen und erste konkrete Ansätze eines Plan B zur  Neugestaltung einer zentralen Holzabsatzförderung zu beraten.
     Zum Urteil des BVerfG:
     Hintergrund: Der Holzabsatzfonds wurde im Jahr 1990 als  bundesunmittelbare Anstalt öffentlichen Rechts errichtet. Sein  gesetzlicher Auftrag bestand in der zentralen Förderung des Absatzes  und der Verwertung von Erzeugnissen der deutschen Forst- und  Holzwirtschaft. Der Holzabsatzfonds finanzierte sich aus einer Abgabe (sog. Sonderabgabe), die auf der Grundlage von § 10  Holzabsatzfondsgesetzes (HAfG) von den Unternehmen der deutschen  Forst- und Holzwirtschaft erhoben wurde. Zuständig für die  Abgabenerhebung war die Bundesanstalt für Landwirtschaft und  Ernährung (BLE). Diese Sonderabgabe ist Gegenstand des vorliegenden  Verfahrens.
     Inhalt der Entscheidung: Das Bundesverfassungsgericht hat in  seiner Entscheidung die Sonderabgabe nach dem Holzabsatzfondsgesetz  für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Begründet wird diese  Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die deutsche Forst- und  Holzwirtschaft weder im internationalen Wettbewerb noch im Wettbewerb zu anderen Baustoffen erheblichen Beeinträchtigungen oder  spezifischen Nachteilen ausgesetzt sei, die den staatlichen Eingriff  einer Sonderabgabe rechtfertigen könnten.
     Folgen der Entscheidung: Durch die vorliegende Entscheidung ist  die derzeitige Finanzierungsgrundlage für den Holzabsatzfonds  entfallen. Dies bedeutet, dass mit sofortiger Wirkung keine Abgaben  nach §10 HAfG mehr erhoben werden. Bestandskräftige Abgabenbescheide  aus der Vergangenheit bleiben gem. §§ 79 Abs. 2, 95 Abs. 3 BVerfGG  von dieser Entscheidung unberührt. Bei Fragen zu den Auswirkungen  dieser Entscheidung auf die Abgabenerhebung wenden Sie sich bitte an  die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Deichmanns  Aue  29, 53179 Bonn, Tel.: 0228/6845-0.
     Zur näheren Information über den Holzabsatzfonds können Sie den  Jahresbericht 2008 auf www.haf.de unter der Rubrik "Wir über uns"  downloaden.
  Originaltext:         Holzabsatzfonds Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/39219 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_39219.rss2
  Medienkontakt: HOLZABSATZFONDS Lars Langhans Pressesprecher Telefon : +49 (0)2 28/3 08 38-26
  HOLZABSATZFONDS Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: +49 (0)2 28/3 08 38-0 Telefax: +49 (0)2 28/3 08 38-30 www.holzabsatzfonds.de www.medien.infoholz.de
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