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Preiswettbewerb statt Regulierung / Pro Generika schlägt Neuordnung des generikafähigen GKV-Arzneimittelmarktes vor

Geschrieben am 02-06-2009

Berlin (ots) - Der Branchenverband Pro Generika legt seinen
Vorschlag für eine strukturelle Neuordnung des generikafähigen
Arzneimittelmarktes vor. Das Ziel dieser Initiative besteht zum einen
darin, die dauerhafte Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) durch Generika sicherzustellen. Zum anderen soll die
Neukonzeption die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der deutschen
Generikaindustrie gewährleisten, die durch das Nebeneinander
zahlreicher unkoordinierter zentraler gesetzlicher und
kollektivvertraglicher einerseits und der Arzneimittelrabattverträge
andererseits ernsthaft bedroht ist. Pro Generika schlägt eine
wettbewerbliche Ausrichtung des generika-fähigen
GKV-Arzneimittelmarktes vor, die mit einer umfassenden Deregulierung
einhergeht. Wegen des ruinösen Unterbietungswettbewerbs, der durch
die Wirkstoffrabattverträge entfesselt worden ist, sieht die
Verbandskonzeption auch die Abschaffung der
Arzneimittelrabattverträge vor. Der Preiswettbewerb soll dadurch
initiiert und in Gang gehalten werden, dass der generikafähige Markt
durch die Aut-idem-Regelung weiterhin ein Markt mit homogenen Gütern
bleibt. Die Verpflichtung der Ärzte zur wirtschaftlichen Verordnung
soll auf qualitative Aspekte konzentriert werden, das neue
Steuerungsinstrument "Generikaquote" dafür sorgen, dass die Ärzte
auch in Zu-kunft weit überwiegend preisgünstige Generika verordnen,
wenn sie die Wahl zwischen einem patentfreien Erstanbieterprodukt und
einem Generikum haben.

Nach den Vorstellungen von Pro Generika muss eine neu
ausgerichtete Arzneimittelpolitik
- die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung
in den Mittelpunkt stellen,
- mit einigen wenigen, konsistenten, transparenten, validen und
nachhaltigen Steuerungsinstrumenten operieren,
- mit jedem Steuerungsinstrument nur noch ein Ziel verfolgen und
- die verloren gegangene Marktransparenz wieder herstellen.

Der Verband schlägt ein Strukturmodell vor, das unter dem Dach
einiger weniger zentraler Rahmenbedingungen einen intensiven
Preiswettbewerb induziert. Der Neuordnungsvorschlag gewährleistet
einerseits der GKV weiterhin hohe Einsparungen im generikafähigen
Markt, andererseits sichert er die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit
der deutschen Generikaindustrie. Denn er verschafft den
pharma-zeutischen Unternehmen durch die Beseitigung der
Steuerungs-instrumente "Rabattvertrag" sowie "Festbeträge" und
"Zuzahlungs-freistellung", die die rasante Preis-, Erlös- und
Margenerosion der letzten Jahre bewirkt haben, wieder genügend
finanziellen Atem. Der Preiswettbewerb stellt in der
Verbandskonzeption das wichtigste Steuerungselement dar. Er setzt
voraus, dass der generikafähige Markt ein Markt homogener Güter
bleibt. Die "klassische Aut-idem-Regelung" ist daher eine conditio
sine qua non des Neuordnungsvorschlags.

Das Verordnungsverhalten der Ärzte wird anders als derzeit primär
an qualitativen Parametern ausgerichtet. Die Ärzte werden
weitestgehend von der Verantwortung und Haftung für die
Wirtschaftlichkeit ihrer Arzneimittelverordnungen freigestellt. Ihre
Verantwortung fokussiert auf

- die Indikationsstellung,
- die indikationsgerechte Wirkstoffauswahl und
- die Verordnung rationaler Mengen und Dosierungen.

Anreizen zur Verordnung teurer Arzneimittel, die aus der
vorgesehenen Streichung der Festbeträge und der
arztgruppenspezifischen Richtgrößen resultieren, wird durch eine
Generikaquote von mindestens 85 Prozent der Verordnungen im
generikafähigen Markt gesetzlich vorgebeugt.

Des Weiteren basiert das Pro Generika-Modell auf folgenden
Steuerungsinstrumenten:

- Negativliste,
- Arzneimittelrichtlinie,
- evidenzbasierten Behandlungsleitlinien,
- Arzneimittelpreisverordnung,
- Rabattverbote bzw. -einschränkungen nach dem
Heilmittelwerbegesetz.

Folgende zentrale Steuerungsinstrumente werden nicht mehr
benötigt:

- Festbeträge
- Zuzahlungsfreistellung
- Herstellerabschläge
- Importförderungsklausel
- Preisstopp/Preismoratorien/Preissenkungen
- arztgruppenspezifische Arzneimittelrichtgrößen
- Bonus-Malus-Regelung/ablösende Vereinbarungen auf der
Regionalebene

Zum Konzept gehören des Weiteren die Einführung einer
durchgängigen Zuzahlung von 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises,
wobei die Mindestzuzahlung von 5 Euro entfällt, sowie die Reduzierung
des vollen Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent auf den ermäßigten
Steuersatz von 7 Prozent.

Volkswirtschaftlich gesehen hat der Verbandsvorschlag zudem den
Vorteil, dass die exorbitant hohen Transaktionskosten der
Rabattverträge entfallen.

"Unser Modell entschlackt nicht nur den völlig überregulierten
Markt, sondern sichert der GKV auf Dauer Einsparungen durch Generika.
Nur wenn die Generikaindustrie auch weiterhin den finanziellen Atem
hat, neue Produkte zu entwickeln, patentfreie Arz-neimittel zu
optimieren und die Palette preisgünstiger Biosimilars zu erweitern,
können Patienten, Ärzte, Apotheken und Krankenkassen wie bisher in
vollem Umfang von Generika profitieren. Bleibt es hingegen bei der
derzeitigen Struktur des generikafähigen GKV-Arzneimittelmarktes,
wird das System einer ebenso hochwertigen wie effizienten
Arzneimittelversorgung vor die Wand gefahren. Angesichts der Rasanz
und Dramatik der Entwicklung ist schnelles Handeln des Gesetzgebers
gefordert", schließt Schmidt.

Originaltext: Pro Generika e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54604
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54604.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Thomas Porstner
Pressesprecher
Tel.: (030) 81 61 60 9-40
info@progenerika.de


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