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Europawahl 2009: Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne

Geschrieben am 29-05-2009

Wiesbaden (ots) - Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass
Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtung verlegt oder verloren
haben, dennoch bei der Europawahl am 7. Juni 2009 wählen können.
Voraussetzung ist, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks
eingetragen sind. Das zuständige Wahllokal kann bei der
Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahllokal müssen sich die
Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem
Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn
Telefon: 0611 75-2317
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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