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Gehb: Mehr Sicherheit für die Bürger

Geschrieben am 28-05-2009

Berlin (ots) - Zu heutigen Debatte verschiedener Änderungen im
Strafrecht ("Terrorcamps"), der Einführung der "Kronzeugen-Regelung"
sowie der Verständigung im Strafverfahren erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen
Gehb MdB:

Die Herausforderungen des internationalen Terrorismus erfordern
nicht nur die Aufmerksamkeit der Nachrichtendienste und der
Strafverfolgungsbehörden. Mit dem Gesetz zur Verfolgung der
Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten werden nun
auch Lücken im Staatsschutzstrafrecht geschlossen. Die Praxis hat
gezeigt, dass bestimmte Verhaltensweisen außerhalb von
terroristischen Vereinigungen, die nicht in den Anwendungsbereich von
§ 129a StGB fallen, zwar ein hohes Gefährdungspotential aufweisen,
aber bislang gleichwohl nicht strafbar sind. Es geht um
Vorbereitungshandlungen, die noch nicht das Stadium des strafbaren
Versuchs erreicht haben, es geht um die vor allem im Internet
verbreiteten Anleitungen zum Bombenbau oder den Aufenthalt in
sogenannten Terrorcamps.

Die neue Kronzeugenregelung soll für alle Deliktsbereiche der
nicht nur leichten Kriminalität gelten. Richter sollen bei
Straftätern, die zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten
beitragen, die Strafe mildern oder ganz von Strafe absehen können (§
46 b StGB - neu -). Damit wird eine Regelung vorgelegt, die den
Erfordernissen einer effektiven Strafverfolgung in praktikabler und
rechtsstaatlich einwandfreier Weise gerecht wird.

In der strafverfahrensrechtlichen Praxis finden seit längerer Zeit
- allerdings nur auf der Basis von Richterrecht - Verständigungen
zwischen den Verfahrensbeteiligten über den Verfahrensablauf und auch
das Ergebnis eines Strafverfahrens statt. Daher mahnte der BGH 2005
eine gesetzliche Regelung an, die nun vorgelegt wird. Insgesamt
stellt die neue gesetzliche Regelung einen sachgerechten Ausgleich
zwischen dem Erfordernis einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege
und dem verfassungsrechtlichen Gebot bestmöglicher Sachaufklärung bei
gleichzeitiger Wahrung der Rechte des Geschädigten wie des
Angeklagten dar.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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