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Rheinische Post: Urteil aus Münster

Geschrieben am 26-05-2009

Düsseldorf (ots) - von Detlev Hüwel

Gut, dass endlich Klarheit herrscht bei der Kommunalwahl.
Überraschend kam der Spruch, der eine schallende Ohrfeige für die die
rot-grüne Opposition ist, allerdings nicht. Schon bei der mündlichen
Verhandlung hatte sich abgezeichnet, dass das Gericht weder den 30.
August als Wahltermin noch die Abschaffung des Stichentscheids bei
der Wahl der Bürgermeister für verfassungswidrig hält.
Es geht sogar noch einen Schritt weiter und bezeichnet die
Entkoppelung von Bundestagswahl (27. September) und Kommunalwahlen
als nachvollziehbar. Damit gibt Münster den Regierungsparteien Recht,
die betonen, die Kommunalwahl dürfe nicht in den Sog der
Bundespolitik geraten. Dies unterstellt allerdings, dass die Bürger
nicht in der Lage wären, zwischen beiden Wahlen zu differenzieren.
Insofern verwundert die Urteilsbegründung. Hinzu kommt: Bei einer
Koppelung von Bundestags- und Kommunalwahlen fiele die
Wahlbeteiligung deutlich höher aus als bei reinen Kommunalwahlen.
Der Wegfall der Stichwahl wiederum kann dazu führen, dass bei vier
Bewerbern derjenige, der mit 26 Prozent den höchsten Stimmenanteil
erhält, die Amtskette umlegen darf. Die demokratische Legitimation
dieses Bürgermeisters wäre ziemlich dünn.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2304


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