| | | Geschrieben am 25-05-2009 Volksbank wegen N1 Filmfonds zum Schadensersatz verurteilt / Erneutes Millionen-Risiko für die genossenschaftliche Bankengruppe
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 Bonn (ots) - Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG ist in einer
 wegweisenden, von Rechtsanwalt Dr. Gerd Krämer, Meilicke Hoffmann &
 Partner Rechtsanwälte, Bonn, erstrittenen Entscheidung rechtskräftig
 verurteilt worden, einem Anleger des N1 Filmfonds vollen
 Schadensersatz zu leisten und die wertlosen Fondsanteile
 zurücknehmen. Der Kläger hatte Fondsbeteiligungen in Höhe von 75.000
 EUR gezeichnet. Nach dem Urteil erhält er eine Schadensersatzzahlung
 in Höhe von mehr als 108.000,00 EUR (einschließlich entgangener
 Eigenkapitalverzinsung). Die Bank hat zudem sämtliche
 Verfahrenskosten zu tragen. Dies hatte bereits das Landgericht Bonn
 mit Urteil vom 26.02.2008 (Az.: 3 O 261/07) entschieden. Das Gericht
 hielt die Hinweise auf das Totalverlustrisiko im Anlageprospekt und
 die Anlageberatung der Bank für unzureichend. Dagegen hatte die Bank
 Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Köln kündigte jedoch in der
 mündlichen Verhandlung im April 2009 die Zurückweisung der Berufung
 an, weil die Bank schon wegen fehlender Aufklärung über die Höhe der
 ihr für die Anlagevermittlung zufließenden Provisionen hafte.
 Daraufhin hat die Bank am 20.05.2009 die Berufung zurückgenommen.
 
 Der Filmfonds wurde im Jahr 2001 als "N1 European Film
 Produktions-GmbH & Co. KG" in einem Joint Venture der
 Genossenschaftszentralbanken DZ Bank und WGZ sowie der Citibank
 aufgelegt und in den Jahren 2001 bis 2003 bundesweit fast
 ausschließlich durch die Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben.
 Hierbei wurden rund 104 Millionen EUR Eigenkapital eingeworben.
 
 Das nunmehr rechtskräftige Urteil ist nach zahlreichen
 Prozessniederlagen anderer Geschädigter das bundesweit erste und
 bislang einzige positive Urteil für einen N1-Anleger. Dr. Krämer
 erklärt dazu: "Das rechtskräftige Urteil bringt den Durchbruch im
 N1-Skandal. Es bedeutet für mehr als 4000 Geschädigte, dass sie von
 den vermittelnden Banken Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer
 Beteiligung fordern können."
 
 Nach dem am 13.05.2009 von Dr. Krämer erreichten ersten positiven
 Urteil gegen die DZ Bank bei den DG-Immobilienfonds (DG 34) hat damit
 die genossenschaftliche Bankengruppe wegen des N1 Filmfonds ein
 weiteres Haftungsrisiko in dreistelliger Millionenhöhe zu verkraften.
 
 Originaltext:         Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67364
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67364.rss2
 
 Pressekontakt:
 Dr. Gerd Krämer
 Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
 Poppelsdorfer Allee 114
 53115 Bonn
 Telefon: (0049) 228/72543-42
 Telefax: (0049) 228/72543-40
 E-Mail: kraemer@meilicke-hoffmann.de
 Internet: www.meilicke-hoffmann.de
 
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