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Atomwaffen sind unvereinbar mit dem Humanitären Völkerrecht / Greenpeace erinnert an IGH-Urteil vor zehn Jahren

Geschrieben am 07-07-2006

Hamburg (ots) - 7. Juli 2006 - Morgen vor zehn Jahren, am 8.Juli
1996, urteilte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag auf
Anfrage der Vereinten Nationen, dass nicht nur der Einsatz von
sondern auch die Drohung mit Atomwaffen generell unvereinbar ist mit
dem internationalen Recht und den Prinzipien des Humanitären
Völkerrechts. Den denkwürdigen Jahrestag kommentiert
Greenpeace-Abrüstungsexperte Wolfgang Lohbeck:

"Das Urteil ist bis heute noch nicht in den Köpfen der Mächtigen
dieser Welt angekommen. Die Atommächte, allen voran die USA,
versuchen gerade, Atomwaffen in ein Mittel der normalen Kriegsführung
zu verwandeln. Waren sie früher noch das Mittel der letzten Wahl,
werden heute mit Mininukes und atomaren Bunkerknackern die Schwellen
für den Einsatz atomarer Waffen immer weiter herabgesetzt.

Die Atommächte, und hier insbesondere die USA, betreiben eine
Politik mit doppelten Maßstäben. Anstelle des geltenden Völkerrechts
sollen Regeln für so genannte "Schurkenstaaten" und andere für die
"guten Länder" etabliert werden. Es ist perfide, dass die einen
weiterhin auf ihren ca. 30.000 Atomwaffen sitzen bleiben, während man
den anderen den Bau verbieten will. So sichert man keinen Frieden.
Daran sollte auch die deutsche Regierung ihre Verbündeten morgen
erinnern.

Aktuellstes Beispiel dafür ist der Iran. Ihm wird indirekt mit
einem Atomkrieg gedroht, weil man befürchtet, dass er Atombomben
bauen will. Dauerhaften Frieden kann es aber nur geben, wenn nicht
nur Iran der Bau der Atombombe verwehrt wird, sondern wenn
gleichzeitig auch die anderen Länder ihre Atomwaffen endlich
vernichten."

Für Rückfragen erreichen Sie Wolfgang Lohbeck unter Tel: 040 - 306
18 -382 beziehungsweise mobil unter Tel: 0171-87 80 823.

Hintergrund:
Die 5 "offiziellen" Atommächte haben immer noch 32.000
Atomsprengköpfe in ihrem Besitz. Das reicht aus, um die gesamte
Weltbevölkerung mehrfach zu vernichten.

Im Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen von 1970
haben sich die Staaten, die keine Atomwaffen besitzen, verpflichtet,
auf deren Erwerb für alle Zeit zu verzichten. Als Gegenleistung dafür
gaben die Atomstaaten ihr Wort, die eigenen Arsenale schrittweise
abzubauen. Das ist bis heute nicht geschehen.

Originaltext: Greenpeace e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6343
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