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"Europäische Charta für Pressefreiheit" in Hamburg von 46 Journalisten aus 19 Ländern verabschiedet Europaweiter Aufruf an alle Journalisten, den Text der Charta unter www.pressfreedom.eu zu unterzei

Geschrieben am 25-05-2009

Hamburg (ots) - 46 Chefredakteure und leitende Journalisten aus 19
Ländern haben am 25. Mai in Hamburg erstmals die "Europäische Charta
für Pressefreiheit" beschlossen und verabschiedet. Diese Charta
formuliert Grundsätze für die Freiheit der Medien gegenüber
staatlichen Eingriffen, insbesondere für den Schutz vor
Überwachungen, Lauschaktionen und Durchsuchungen von Redaktionen und
Computern sowie für den freien Zugang von Journalisten und Bürgern zu
allen in- und ausländischen Informationsquellen.

Die Charta wird bei der EU-Kommission in Brüssel notifiziert, um
ihr in der Gemeinschaft Geltung zu verschaffen und ihre Anerkennung
zur Bedingung bei den EU-Erweiterungsverhandlungen zu machen.

In seiner Begrüßung plädierte G+J-Vorstandsvorsitzender Dr. Bernd
Buchholz dafür, dass "Journalisten frei und unabhängig von
staatlichen Einflüssen" arbeiten müssten: Die Macht der Presse und
die Verpflichtung, diese Macht maßvoll einzusetzen, sei nicht zu
unterschätzen. Er unterstütze die Bemühungen der Charta, die
Bedeutung der Pressefreiheit gemeinsam zu vertreten.

An der Hamburger Konferenz, die von den Verlagen Gruner + Jahr und
Axel Springer gemeinsam unterstützt wurde, nahmen auch Journalisten
aus Nicht-EU-Ländern teil, darunter aus Russland, Weißrussland,
Serbien und der Türkei. 27 Repräsentanten weiterer europäischer
Medien, die an der Konferenz nicht teilnehmen konnten, hatten bereits
im Vorwege die Unterzeichnung der Charta zugesagt.

Die Charta umfasst zehn Artikel und hat den folgenden Wortlaut:

Art. 1
Die Freiheit der Presse ist lebenswichtig für eine demokratische
Gesellschaft. Journalistische Medien aller Art zu achten und zu
schützen, ihre Vielfalt sowie ihre politischen, sozialen und
kulturellen Aufgaben zu respektieren, ist Auftrag aller staatlichen
Macht.

Art. 2
Zensur ist untersagt. Unabhängiger Journalismus in allen Medien ist
frei von Verfolgung und Repressalien, ohne politische oder
regulierende Eingriffe des Staates zu garantieren. Presse und
Online-Medien dürfen nicht staatlicher Lizenzierung unterworfen
werden.

Art. 3
Das Recht von Journalisten und Medien zum Sammeln und Verbreiten von
Informationen und Meinungen darf nicht bedroht, eingeschränkt oder
unter Strafe gestellt werden.

Art. 4
Der Schutz journalistischer Quellen ist strikt zu wahren.
Durchsuchungen von Redaktionen und anderen Räumlichkeiten von
Journalisten sowie Überwachungen und Lauschaktionen mit dem Zweck,
Informationsquellen ausfindig zu machen oder das Redaktionsgeheimnis
zu brechen, sind unzulässig.

Art. 5
Alle Staaten haben sicherzustellen, dass Medien bei der Erfüllung
ihrer Aufgaben den vollen Schutz eines unabhängigen Gerichtssystems,
der Gesetze und der Behörden genießen. Das gilt insbesondere für die
Abwehr von Belästigungen und Angriffen auf Leib und Leben von
Journalisten und deren Mitarbeitern. Bedrohungen oder Verletzungen
dieser Rechte sind sorgfältig zu untersuchen und durch die Justiz zu
ahnden.

Art. 6
Die wirtschaftliche Existenz von Medien darf durch staatliche oder
staatlich beeinflusste Institutionen oder andere Organisationen nicht
gefährdet werden. Auch die Androhung von wirtschaftlichem Schaden ist
unzulässig. Private Unternehmen müssen die journalistische Freiheit
der Medien achten. Sie dürfen weder Druck auf journalistische Inhalte
ausüben, noch versuchen, werbliche Inhalte mit journalistischen
Inhalten zu vermischen.

Art. 7
Staatliche und staatlich beeinflusste Institutionen dürfen den freien
Zugang von Medien und Journalisten zu Informationen nicht behindern.
Sie sind verpflichtet, deren Informationsauftrag zu unterstützen.

Art. 8
Medien und Journalisten haben Anspruch auf ungehinderten Zugang zu
allen Nachrichten und Informationsquellen, auch aus dem Ausland.
Ausländischen Journalisten sind zur Berichterstattung Visa,
Akkreditierungen und andere erforderliche Dokumente ohne Verzögerung
auszustellen.

Art. 9
Der Öffentlichkeit jedes Staates ist freier Zugang zu allen
nationalen wie ausländischen Medien und Informationsquellen zu
gewähren.

Art. 10
Der Staat darf den Zugang zum Beruf des Journalisten nicht
beschränken.

Den Entwurf der Charta hatten Journalisten führender deutscher
Printmedien erarbeitet - stern, Spiegel, Focus, Frankfurter
Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau, Tageszeitung (taz), Bild,
Die Zeit und National Geographic. Die Initiative ging von dem
stern-Journalisten Hans-Ulrich Jörges aus.

Besonders stark war die Resonanz in Osteuropa. An der Hamburger
Konferenz nahmen allein führende Medienvertreter aus zwölf ost- und
südosteuropäischen Staaten teil. Die Charta soll nach der
Verabschiedung allen europäischen Journalisten und Medien zur
Unterzeichnung angeboten werden. Dafür wird sie im Internet unter
www.pressfreedom.eu präsentiert werden; diese Site wird heute Abend
ab 19.00 Uhr für weitere Unterzeichnungen von Journalisten
freigeschaltet werden.

Journalisten in allen Teilen Europas sollen sich bei Konflikten
mit dem Staat und staatlich beeinflussten Institutionen darauf
berufen und Unterstützung ihrer ausländischen Kollegen einfordern
können.

Originaltext: Gruner+Jahr AG & Co KG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6562
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6562.rss2

Pressekontakt:
Kurt Otto
Pressesprecher
20444 Hamburg
Telefon +49 (0) 40 / 37 03 - 38 10
Telefax +49 (0) 40 / 37 03 - 56 17
E-Mail otto.kurt@guj.de
Internet www.guj.de


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