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Europäischer Gerichtshof betont Patientenschutz

Geschrieben am 20-05-2009

Berlin (ots) - Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt das Urteil
des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Apothekenfremdbesitzverbot.
"Dies ist ein deutliches Zeichen des Patientenschutzes durch die
Stärkung der Freiberuflichkeit", so der Präsident der
Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. Unabhängigkeit und
Eigenverantwortlichkeit sind aus Sicht der BZÄK wichtige Aspekte
einer sicheren und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung.

Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird zunehmend
auch auf europäischer Ebene erkannt, dass Freiberuflichkeit im
Gesundheitswesen einen wichtigen Garanten für den Patientenschutz
darstellt. Tendenzen einer zunehmenden Kommerzialisierung und
Ökonomisierung des Gesundheitswesens, politisch immer wieder unter
dem Begriff des Wettbewerbs subsumiert, besitzen deutliche Gefahren
für die Patienten. Auch die Zahnärzteschaft nimmt ihre Verantwortung
im Rahmen ihrer freiberuflichen Berufsausübung wahr und erhofft sich
dabei politische Unterstützung.

Originaltext: Bundeszahnärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30852
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30852.rss2

Pressekontakt:
Jette Krämer, Tel.: 030/ 40005-150
e-mail: presse@bzaek.de


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