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Börsen-Zeitung: Chance vertan, Kommentar von Christof Roche zum "Apotheken-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes

Geschrieben am 19-05-2009

Frankfurt (ots) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)
ist klar. Der Fremdbesitz von Apotheken in Deutschland bleibt
verboten. Nicht Kapitalmarktinteressen sollen die
Arzneimittelversorgung leiten, sondern verantwortungsvolle Apotheker.
So weit, so gut der Spruch aus Luxemburg - und das Aus für die Pläne
des Pharmahändlers Celesio, über seine Apothekentochter DocMorris
eine weitflächige Medikamentenversorgung in Deutschland zu starten.

Allerdings: Die Argumentation des Gerichtshofes für das
Grundsatzurteil ist kaum überzeugend. Glauben die Richter
tatsächlich, dass ein Pharmazeut bei DocMorris Pillen wie Bonbons
unter die Leute bringt, nur weil er angestellt ist? Erstens ist er
ebenfalls approbiert und hat den gleichen Ethos-Werdegang wie seine
Kollegen mit inhabergeführten Häusern durchlaufen. Zweitens ist das
Gros der Medikamente in den Apotheken, ob Kette oder inhabergeführt,
rezeptpflichtig und wird von Ärzten verschrieben. Mit anderen Worten:
Die Einflussnahme des Apothekers auf den Verkauf ist nachgeordnet.
Und drittens wackelt das EuGH-Argument erheblich, den Patientenschutz
über Gewinnstreben zu stellen, wenn man die deutsche
Apothekenregelung betrachtet. Dort ist es einem Apotheker
ausdrücklich erlaubt, mehrere Geschäfte unter einem Dach zu führen.
Was aber ist dies anderes, als Synergieeffekte zu realisieren und
Gewinne zu maximieren? Ist dies bei einem Apotheker, der selbst wie
ein Mini-DocMorris agiert, nicht sogar fragwürdiger, geht es hier
doch um ganz andere Gewinnmargen?

Sicherlich: Der Gesundheitsschutz ist ein hohes Gut. Und richtig
ist auch: Ohne EU-Angleichung im Gesundheitswesen ist es Sache der
Staaten, den Medikamentenvertrieb in Eigenregie zu organisieren. Das
bestätigt der EuGH - und vergibt dennoch eine Riesenchance, tradierte
Strukturen aufzubrechen und in Zeiten, in denen die Gesundheitskosten
explodieren, Effizienzen über Größe und Einkaufsmacht zugunsten der
Patienten und des Gesamtsystems zu heben. Wenn Ulla Schmidt in Berlin
jetzt applaudiert, die Apothekerschaft müsse dem EuGH-Urteil gerecht
werden und "Qualität und Wirtschaftlichkeit der
Arzneimittelversorgung" verbessern, ist dies heuchlerisch. Ehrlicher
wäre es gewesen, gleich die ganze Botschaft zu nennen: Das
Fremdbesitzverbot der Apotheken ist politisch gewollt - und wird auf
Dauer die Medikamente verteuern.

(Börsen-Zeitung, 20.5.2009)

Originaltext: Börsen-Zeitung
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Pressekontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion
Telefon: 069--2732-0
Weitere Informationen: www.boersen-zeitung.de


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