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Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker begrüßt das EuGH-Urteil zum Fremdbesitzverbot

Geschrieben am 19-05-2009

Berlin (ots) - Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Tage
entschieden, dass es keine europarechtliche Notwendigkeit gebe, das
in Deutschland geltende Fremdbesitzverbot für Apotheken aufzuheben.
Die Regelung, dass eine Apotheke nur von einem approbierten Apotheker
besessen und geführt werden darf, diene der fachlichen und
wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Apothekers und somit der
Sicherstellung einer hohen Versorgungsqualität der Patienten mit
Arzneimitteln.

"Schon im Verfahren zur Krankenhausversorgung hat der EuGH im
September 2008 den Qualitätsgedanken in den Vordergrund gestellt und
damit Wettbewerbsbeschränkungen gerechtfertigt. Es ist ein erneuter
Sieg für die deutschen Patienten, dass der EuGH auch im
Fremdbesitzverfahren seiner Linie treu geblieben ist", so Holger
Hennig, Präsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker
(ADKA) e.V. anlässlich der Urteilsverkündung.

Die ADKA vertritt die Interessen von rund 1.700 deutschen
Krankenhausapothekern. Im Fokus der Verbandsarbeit steht, die
größtmögliche Sicherheit der Arzneimittelversorgung aller
Klinikpatienten zu gewährleisten. Weitergehende Informationen finden
Sie unter http://www.adka.de

Originaltext: Bundesverband Dt. Krankenhausapotheker
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54292
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54292.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Präsident Holger Hennig, praesident@adka.de
Geschäftsführer Klaus Tönne, gf@adka.de
Alt Moabit 96, 10559 Berlin, Tel. 030-3980 8752, Fax - 8753.


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