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BPI begrüßt das EuGH-Urteil zum Erhalt des Fremdbesitzverbots

Geschrieben am 19-05-2009

Berlin (ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat
heute entschieden, dass das deutsche und italienische
Fremdbesitzverbot EU-rechtskonform ist. Gegenstand des Verfahrens war
das Vorabentscheidungsverfahren des Verwaltungsgerichtes Saarbrücken
im Bezug auf die Saarbrücker DocMorris Apotheke. "Wir begrüßen das
Urteil, denn eine sichere und flächendeckende Arzneimittelversorgung
braucht inhabergeführte Apotheken" betont Henning Fahrenkamp,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI).

Der Gerichtshof hat klar entschieden, dass die Beschränkung der
Niederlassungsfreiheit durch das Ziel des Gesundheitsschutzes
gerechtfertigt ist, so dass kein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht
vorliegt. Zwar stellt der Ausschluss von Nichtapothekern vom Betrieb
einer Apotheke bzw. das Verbot der Beteiligung von
Kapitalgesellschaften an Apotheken eine Beschränkung der
Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs dar. Diese
Beschränkung lässt sich jedoch mit dem Ziel rechtfertigen, eine
sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der
Bevölkerung sicherzustellen. Der Gerichtshof begründet dies
insbesondere mit dem besonderen Charakter von Arzneimitteln, deren
therapeutische Wirkungen sie substanziell von anderen Waren
unterscheiden. Der Gerichtshof ist damit dem Plädoyer des
Generalanwalts gefolgt.

Damit werden die Mitgliedstaaten auch in Zukunft Regelungen
einführen bzw. beibehalten können, die Personen, die keine Apotheker
sind, den Besitz und den Betrieb von Apotheken verwehren. Den
Mitgliedstaaten steht es jedoch auch in Zukunft frei,
Apothekenketten, so wie etwa in Großbritannien, zuzulassen. Klar ist
weiterhin, dass Franchisesysteme, wie sie derzeit von DocMorris in
Deutschland praktiziert werden, nicht von vornherein untersagt sind.
Dasselbe gilt für sog. Pick-up Stellen, etwa in Drogeriemärkten, die
mit ausländischen Versandapotheken kooperieren. Beide Modelle sind
von dem Urteil nicht direkt betroffen und dürften in Zukunft vermehrt
als Alternativmodelle genutzt werden.

"Damit hat der EuGH das System der inhabergeführten Apotheke als
Garant für eine unabhängige Beratung und Therapiequalität bestätigt.
Der BPI begrüßt das Urteil ausdrücklich, da nur so eine erhebliche
Machtkonzentration auf der Distributionsebene verhindert wird"
unterstreicht Fahrenkamp.

Originaltext: BPI Bundesverb.d.Pharmazeut.Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Pressekontakt:
Luisa Lorenz,
Tel.: 030/27909-135
presse@bpi.de


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