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Europäischer Gerichtshof: Fremdbesitzverbot bei Apotheken bleibt bestehen / Centrum für Europäische Politik (CEP) fordert nationalen Gesetzgeber zu Änderungen auf

Geschrieben am 19-05-2009

Freiburg (ots) - Herber Rückschlag für Doc Morris: Der Europäische
Gerichtshof folgt erwartungsgemäß den Schlussanträgen des
Generalanwalts, hebt das in Deutschland geltende Fremdbesitzverbot
bei Apotheken nicht auf und legt die Entscheidung darüber in die
Hände des nationalen Gesetzgebers. Damit dürfen auch künftig hiesige
Apotheken nur von einzelnen ausgebildeten Apothekern betrieben
werden. Das Centrum für Europäische Politik (CEP) begrüßt die
Entscheidung, die Zukunft des Fremdbesitzverbots in den Händen der
Bundesregierung zu belassen. Gleichwohl sei nun der deutsche
Gesetzgeber gefordert, dieses protektionistische Relikt schnellstens
abzuschaffen.

"Der Europäische Gerichtshof hätte feststellen müssen, dass Fragen
der Gesundheitspolitik grundsätzlich in der Hand der Mitgliedstaaten
und nicht der EU liegen", urteilt CEP-Experte Klaus-Dieter Sohn. "Das
Gericht hat zwar festgestellt, dass das Fremdbesitzverbot nicht gegen
die Niederlassungsfreiheit verstößt. Allerdings ist der EuGH
diesbezüglich durch Art. 48 EG-Vertrag nur zum Wächter über das
Diskriminierungsverbot bestimmt." Zuletzt war das höchste Gericht
Europas bereits des Öfteren wegen seiner exzessiven Rechtsprechung in
die Kritik geraten.

Nichtsdestotrotz sieht Sohn für das Fremdbesitzverbot akuten
Handlungsbedarf: "Die Bundesregierung steht jetzt in der Pflicht: Das
Verbot muss weg! Die Regelung ist schlicht wettbewerbsfeindlich. Es
gibt deutlich weniger restriktive Mittel, um die Versorgung der
Menschen mit Arzneimitteln und gleichzeitig einen funktionierenden
Wettbewerb zu gewährleisten." In mehreren EU-Ländern seien
Apothekenketten bereits aktiv. Eine schlechtere Versorgung der
Öffentlichkeit im Vergleich zu Deutschland könne dort nicht
festgestellt werden.

Ausgangspunkt für die neuerliche Doc Morris-Kontroverse ist ein
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes, in dem sich
Apotheken und Apothekerverbände gegen die Betriebsgenehmigung einer
Doc Morris-Apotheke in Saarbrücken wehren. In dem Betrieb einer
Apotheke durch eine Kapitalgesellschaft wie DocMorris, die zudem
bereits anderweitig eine Apotheke betreibt, sehen die Kläger einen
Verstoß gegen das deutsche Fremdbesitzverbot. Ob das
Fremdbesitzverbot mit der Niederlassungsfreiheit für
Kapitalgesellschaftlichen vereinbar ist, wollten die
Verwaltungsrichter vom EuGH beantwortet wissen.

Originaltext: Centrum für Europäische Politik
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74282
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74282.rss2

Pressekontakt:
Klaus-Dieter Sohn
Wissenschaftlicher Referent
Arbeit & Soziales, Gleichbehandlung
Telefon + 49 761 38693-231
sohn@cep.eu


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