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Pro Generika begrüßt klares Votum des EuGH für inhabergeführte Apotheke

Geschrieben am 19-05-2009

Berlin (ots) - Zum heute verkündeten Urteil des Europäischen
Gerichtshofes zur Frage des deutschen Verbotes von Fremdbesitz an
Apotheken erklärt Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt:

"Die deutsche Generikaindustrie begrüßt das klare und eindeutige
Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der das deutsche Verbot von
Fremdbesitz an Apotheken als europarechtskonform bewertet hat. Damit
ist ein lange schwelender Rechtsstreit höchstrichterlich entschieden.
Die Generikahersteller sehen sich in ihrer Überzeugung bestätigt,
ohne Wenn und Aber auf die inhabergeführte Apotheke zu setzen. Nur
unabhängige Apotheken bieten die unabhängige Beratung, die ihre
Kunden im Zusammenhang mit dem besonderen Gut Arzneimittel dringend
benötigen. Dieser Überzeugung sind auch die deutsche Bundesregierung
und der deutsche Bundesrat.

Das jetzt gefällte Urteil stärkt diese Unabhängigkeit der
Apotheken und dient damit auch der Arzneimittelsicherheit und dem
Verbraucherschutz. Während die Arzneimittelhersteller für die
Produktqualität garantieren, sorgen die Apotheker mit ihrer hohen
Beratungskompetenz für die Einsatzqualität. Nur wenn beide zusammen
kommen, kann eine Arzneimitteltherapie zu einem optimalen Ergebnis
führen.

Die 16 Mitgliedsunternehmen von Pro Generika sind die
Haupthandelspartner der Apotheken. Mit 48,4 Prozent ist fast jedes
zweite in den Apotheken zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen
abgegebene Arzneimittel ein Produkt dieser Hersteller.

Originaltext: Pro Generika e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54604
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54604.rss2

Ansprechpartner:

Thomas Porstner, Pressesprecher,
Tel.: (030) 81 61 60 9-40, info@progenerika.de


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