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Widmann-Mauz: Arzneimittelversorgung im bewährten Apothekensystem weiter gesichert - Handlungsbedarf bei Pick-Up-Stellen

Geschrieben am 19-05-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der Verkündung des Urteils des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Fremdbesitzverbot für Apotheken
erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:

Wir freuen uns über die Entscheidung der Luxemburger Richter und
begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof den nationalen
Entscheidungsspielraum im Bereich des Gesundheitsschutzes
ausdrücklich anerkennt. Wir können den bewährten und erfolgreichen
Weg mit unabhängigen, inhabergeführten Apotheken in Deutschland im
Interesse der Arzneimittelsicherheit und -verfügbarkeit weiter gehen.

Dass sich die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Apothekers
positiv auf die Arzneimittelversorgung in Deutschland auswirkt, wurde
heute vom EuGH in Luxemburg bestätigt.

Damit kann die politische Vorgabe des Fremdbesitzverbots auch
weiterhin bestehen bleiben.

Die Luxemburger Entscheidung ermutigt, jetzt auch den politischen
Gestaltungsspielraum zur Regelung von Pick-Up-Stellen zu nutzen. Hier
gilt es, Wettbewerbsverzerrungen und inakzeptable Auswüchse zu
unterbinden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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