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EuGH-Urteil gut für Gesundheitsversorgung / DocMorris-Genehmigung muss schnell vom Tisch

Geschrieben am 19-05-2009

Saarbrücken (ots) -

Zum Urteil des EuGH vom 19. Mai 2009 erklärt Frau Neumann-Seiwert:

"Ein gutes Urteil für die Bevölkerung. Ich freue mich, dass der
EuGH die Bedeutung der bewährten Arzneimittelversorgung durch
fachlich ausgebildete, unabhängige und patientenorientierte Apotheker
in Deutschland gewürdigt hat. Ich hoffe, dass das saarländische
Gesundheitsministerium jetzt rasch handelt und die einer
Kapitalgesellschaft rechtswidrig erteilte Apothekenbetriebserlaubnis
in Saarbrücken unverzüglich zurücknimmt."

Helga Neumann-Seiwert ist Apothekerin und Mitglied des Vorstands
der Initiative für Unabhängige Heilberufe e. V., Köln. Ihre Apotheke
in Saarbrücken befindet sich in der Nähe der von einer
niederländischen Kapitalgesellschaft betriebenen Apotheke. Um die
unabhängige und patientenorientierte Arzneimittelversorgung der
Bevölkerung durch den Fortbestand der inhabergeführten Apotheke zu
sichern, ist Frau Neumann-Seiwert den Rechtsweg bis zum EuGH
gegangen.

Hintergrund:

Als Fremdbesitz bezeichnet man den Betrieb von Apotheken durch
Berufsfremde. Der Fremdbesitz ist Voraussetzung für den Betrieb von
Apotheken durch Kapitalgesellschaften und so genannte
Apothekenketten. Apotheker selbst dürfen in Deutschland seit 2004
maximal vier Apotheken führen.

Der EuGH hat entschieden, dass das Fremdbesitzverbot mit dem
Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Auslöser der EuGH-Entscheidung war
die umstrittene Betriebserlaubnis des früheren saarländischen
Gesundheitsministers Josef Hecken für eine Saarbrücker
DocMorris-Apotheke, betrieben von einer Kapitalgesellschaft aus den
Niederlanden. Hecken hatte angewiesen, die Apotheke gegen deutsches
Recht zu genehmigen. Das deutsche Verbot widerspreche europäischem
Recht und dürfe deshalb nicht befolgt werden, so die Begründung. Das
Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte im März 2007 den EuGH um eine
Vorabentscheidung ersucht.

Apothekerin Helga Neumann-Seiwert, persönlich haftende Inhaberin
der Stadtapotheke in Saarbrücken, hatte gegen die rechtswidrige
Genehmigung geklagt. Als Präzedenzfall gefährde sie auf lange Sicht
die unabhängige und patientenorientierte Arzneimittelversorgung durch
fachlich ausgebildete Apotheker.

In Deutschland werden derzeit täglich 4 Millionen Menschen in
21.500 Apotheken von 144.000 Beschäftigten gesundheitlich versorgt.

Originaltext: Stadtapotheke Saarbrücken
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75595
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75595.rss2

Weitere Informationen:
Helga Neumann-Seiwert e.K., Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie,
Stadtapotheke Saarbrücken, Bahnhofstr. 37, D-66111 Saarbrücken
Telefon 0681/94 88 90 - Telefax 0681/94 88 9 49
E-Mail: mail@stadtapotheke-sb.de - Internet:
http://www.stadtapotheke-sb.de/EuGH-Urteil


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