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EuGH bestätigt Verbot des Fremdbesitzes von Apotheken / Becker: Ein guter Tag für den Patienten- und Verbraucherschutz

Geschrieben am 19-05-2009

Berlin (ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem
Urteil das deutsche Fremdbesitzverbot an Apotheken bestätigt. Die
Richter folgten damit sowohl Generalanwalt Yves Bot als auch den
Stellungnahmen der meisten EU-Mitgliedsstaaten. Auch die
Bundesregierung hatte sich im Verfahren klar für die bisherige
deutsche Regelung ausgesprochen.

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV), Fritz
Becker, sagte heute: "Das ist ein guter Tag für den Verbraucher- und
Patientenschutz in Deutschland und Europa. Denn das Fremdbesitzverbot
sichert die fachlich qualifizierte Betreuung der Patienten in
Arzneimittelfragen durch unabhängige und freiberufliche
Apothekerinnen und Apotheker."

Das bewährte deutsche Apothekensystem ist weltweit anerkannt: 4
Millionen Menschen werden täglich in rund 21.600 unabhängigen
Apotheken mit mehr als 145.000 Mitarbeitern versorgt.

Das Urteil ist eine Bestätigung der besonderen gesundheits- und
sozialpolitischen Rolle der freiberuflichen Apotheke und ein
bedeutendes Signal für Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung
insgesamt. Becker: "Die Entscheidung des EuGH bestätigt die
Bundesregierung und den Gesetzgeber in ihrem Bekenntnis zum
bestehenden Apothekenwesen und den Freien Berufen."

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch
unter www.abda.de

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-132
Fax: 030 40004-133
E-Mail: t.bellartz@abda.aponet.de
www.abda.de


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