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Deutschland hat ein Batteriegesetz / GRS Batterien begrüßt Verabschiedung des neuen Batteriegesetzes

Geschrieben am 15-05-2009

Hamburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Der Bundesrat hat heute den Gesetzesbeschluss zur Neuregelung der
abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und
Akkumulatoren verabschiedet. Kurzum: Deutschland hat ein neues
Batteriegesetz. "Wir begrüßen die Verabschiedung des neuen
Batteriegesetzes durch den Bundesrat," erklärt Dr. Jürgen Fricke,
Vorstandsvorsitzender von GRS Batterien. Wichtige Neuerungen gehen
mit diesem Gesetz einher: Mit in Kraft treten des neuen Gesetzes sind
alle Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, ihre Marktteilnahme
dem Umweltbundesamt (UBA) anzuzeigen. GRS Batterien plant, auch diese
Registrierung für Hersteller und Importeure zu übernehmen. "Erstmals
gibt es jetzt verbindliche Quoten für das Sammeln und Wiederverwerten
von Altbatterien," so der Vorstandsvorsitzende weiter. 2012 soll die
Sammelquote 35 Prozent betragen - GRS Batterien liegt bereits bei 42
Prozent. Die gesetzlich vorgeschriebene Verwertungsquote von 100
Prozent erreicht die Stiftung schon heute.

Mit GRS Batterien bestens vorbereitet für die Zukunft

Seit elf Jahren ist GRS Batterien für die Entsorgung gebrauchter
Batterien und Akkus deutschlandweit zuständig. "Über 1000 Nutzer
nehmen unsere Serviceleistung in Anspruch. Unser Rücknahmesystem ist
mit über 170.000 Übergabestellen sehr gut aufgestellt. Die grüne
Sammelbox im Handel sowie die Sammelbehälter auf Recyclinghöfen sind
für den Endverbraucher zum Synonym für Batterierecycling geworden,"
erläutert der Vorstandsvorsitzende von GRS Batterien. Neue
Marktteilnehmer können von dieser Expertise profitieren. Bereits
heute verwerten wir 100 Prozent aller gesammelten und identifizierten
Batterien und Akkus. Damit erfüllt die Stiftung eine wichtige Vorgabe
des neuen Batteriegesetzes schon jetzt. Verbindlich ist nun auch,
dass 35 Prozent der jährlich in Verkehr gebrachten Gerätebatterien ab
September 2012 zurückgenommen werden müssen. Mit 42 Prozent hat GRS
Batterien dieses Ziel bereits erfüllt. Ab 2016 wird diese Quote laut
Batteriegesetz noch einmal auf 45 Prozent erhöht. "Dies ist eine
große Herausforderung für uns, da sich mit der Registrierungspflicht
für Batteriehersteller auch die Anzahl der in Verkehr gebrachten
Batterien steigern wird," erklärt der Vorstandsvorsitzende von GRS
Batterien. Aufgrund der positiven Bilanz der letzten elf Jahre ist
die Stiftung jedoch bestens für diese neuen Aufgaben gerüstet. Neue
Marktteilnehmer können von dieser Expertise profitieren. Weitere
Informationen finden Sie unter www.grs-batterien.de.

GRS Batterien: Das Gemeinsame Rücknahmesystem der
Batteriehersteller Seit Inkrafttreten der Batterieverordnung im
Oktober 1998 übernimmt die von Batterieherstellern gegründete
Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (www.grs-batterien.de)
bundesweit unentgeltlich die Rücknahme und die Verwertung von
Batterien und Akkus. Die grünen Sammelbehälter von GRS Batterien
stehen in allen Geschäften, die Batterien im Sortiment führen, sowie
bei kommunalen Sammelstellen, in Unternehmen und vielen öffentlichen
Einrichtungen. GRS Batterien ist es gelungen, den Anteil recycelter
Batterien kontinuierlich auszubauen. Heute werden bereits fast 100
Prozent aller gesammelten Batterien wiederverwertet. Über 1.000
Batteriehersteller und Batterieimporteure sind Vertragspartner des
Gemeinsamen Rücknahmesystems - Jahr für Jahr werden es mehr. Mit
ihren Beiträgen finanzieren sie die Entsorgungsleistungen der
Non-Profit Organisation.

Bildmaterial unter http://www.grs-batterien.de/bildmaterial.html

Originaltext: Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/36595
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_36595.rss2

Pressekontakt:
Für weitere Informationen und Bildmaterial wenden Sie sich bitte an:
Heide Schwarzweller / S E G M E N T A P R
Thomas Heißmeyer / Ines Iwersen, Feldbrunnenstraße 52, 20148 Hamburg
Tel: 040/44 11 30-12/-36, Fax: 040/45 97 22
E-Mail: heissmeyer@segmenta.de / iwersen@segmenta.de


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