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Saarbrücker Zeitung: Ex-Verfassungsgerichtspräsidentin Limbach kritisiert Grundgesetz-Formulierung zur Schuldenbremse - Gegen neue Staatszielbestimmungen

Geschrieben am 15-05-2009

Saarbrücken (ots) - Die frühere Präsidentin des
Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach (SPD), kritisiert die
vorgesehene Formulierung für eine Schuldenbremse im Grundgesetz. Der
"Saarbrücker Zeitung" (Samstagausgabe) sagte Limbach, sie teile den
Einwand von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und anderer
Politiker.

Mit der vorgesehen Formulierung werde der Duktus des Grundgesetzes
verlassen. "Es war der ausdrückliche Wille der Väter und Mütter des
Grundgesetzes, dass sich die Gesellschaft den wechselnden politischen
und sozialen Anforderungen bei Wahrung der Grundsätze anpassen kann",
sagte Limbach. Es reiche, die Schuldenbremse nur allgemein in das
Grundgesetz zu schreiben. "Die Details kann man doch gesetzlich
regeln". Zwar sei das Risiko, dass später etwas geändert werde, dann
höher. "Aber der Wandel ist das Gesetz des Lebens".

Limbach sprach sich auch gegen die Erweiterung des Grundgesetzes
um neue Staatszielbestimmungen, etwa für die Kultur oder für den
Sport, aus. Zum einen könnten solche Grundgesetzbestimmungen "nicht
einhalten, was sie versprechen". Auf der anderen Seite bestehe die
Gefahr, "dass immer mehr Probleme zu Rechtsfragen gemacht werden. Die
Gerichte, bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht, sollen dann die
gesellschaftlichen Konflikte klären. Das ist der falsche Weg", sagte
Limbach. Distanziert zeigte sich die frühere
Verfassungsgerichtspräsidentin zu dem Vorschlag von SPD-Chef Franz
Müntefering, eine Volksabstimmung über das Grundgesetz durchzuführen,
um daraus eine Verfassung zu machen. "Den dafür geeigneten Zeitpunkt
haben wir bei der Wiedervereinigung 1990 gründlich verpasst".

Originaltext: Saarbrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/57706
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_57706.rss2

Pressekontakt:
Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/226 20 230


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