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Widmann-Mauz: Zugang zur Krankenpflegeausbildung an europäischem Standard ausrichten

Geschrieben am 11-05-2009

Berlin (ots) - Zum Änderungsantrag im Rahmen der 15. AMG-Novelle,
für den Zugang zu Krankenpflegeausbildungen künftig einheitlich den
Hauptschulabschluss vorzusehen, erklärt die gesundheitspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Annette Widmann-Mauz MdB:

Im Rahmen der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes soll für den
Zugang zu Krankenpflegeausbildungen künftig der Hauptschulabschluss
vorgesehen werden. Bislang ist für den Zugang zur
Krankenpflegeausbildung ein Realschulabschluss bzw. ein
Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung von zwei
Jahren Dauer erforderlich.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert, dass bei der geplanten
Novelle europarechtliche Vorgaben beachtet werden.

Die Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von
Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG) setzt für die Zulassung zur
Krankenpflegeausbildung eine zehnjährige allgemeine Schulausbildung
voraus. In einigen Bundesländern umfasst die Hauptschule jedoch nur
neun Jahre. Die europarechtlich gebotene Mindestdauer sollte - in
Anbetracht der wachsenden Anforderungen in der Krankenpflege - nicht
abgesenkt werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb für die
Einhaltung europarechtlicher Mindestanforderungen im Sinne einer
zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung und für eine
europarechtskonforme Berichtigung des Änderungsantrags ein.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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