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Richtige Bauabnahme: Der entscheidende Schritt zum Eigenheim / Zur Abnahme einen Sachverständigen hinzuziehen / Baumängel schriftlich dokumentieren / Protokoll hilft im Rechtsstreit

Geschrieben am 08-05-2009

Köln (ots) - Wer ein Haus baut, möchte auch so schnell wie möglich
einziehen. Aber Vorsicht: Mit dem Einzug akzeptiert der Eigentümer
stillschweigend die Leistung des Bauträgers. Zwar besteht für alle
Bauleistungen eine Gewährleistungsfrist - je nach Vertrag zwei oder
fünf Jahre - und Mängel können noch nachträglich behoben werden. Aber
das ist mit erheblichem Aufwand verbunden, denn mit der Abnahme
findet eine sogenannte Beweislastumkehr statt. Nun muss der Hausherr
in der Lage sein, einen Mangel im Nachhinein eindeutig auf den
Bauträger zurückzuführen. Weil dieser Beweis für Laien schwer zu
erbringen ist, erfordert dies häufig einen Sachverständigen und
kostet zudem Geld und Nerven. "Die Bedeutung der Bauabnahme wird
unterschätzt. Dieser Zeitpunkt ist einer der wichtigsten in der
Bauphase", betont Dieter Straußberger, Geschäftsfeldleiter Bautechnik
von TÜV Rheinland.

Die Bauexperten von TÜV Rheinland beurteilen fertige Gebäude
anhand ausgefeilter Checklisten. Sie begutachten unter anderem
Fenster, Türen, Fassaden, überprüfen Raummaße und kontrollieren
Details wie angebrachte Fußleisten. Entspricht der Zustand des
Gebäudes nicht dem Angebot des Bauträgers, wird das im
Abnahmeprotokoll festgehalten und beide Parteien einigen sich auf
eine Frist zur Nachbesserung, abhängig von der Art des Mangels. "Zwei
Wochen sind in der Regel angemessen", sagt Dieter Straußberger. Mit
seiner Unterschrift bestätigt der Bauträger, dass er seiner Pflicht
zur Ausbesserung nachkommt. Geschieht das nicht, hat der Bauherr das
Recht, die Mängel von einem anderen Unternehmen beseitigen zu lassen
und die anfallenden Kosten seinem ursprünglichen Unternehmen in
Rechnung zu stellen.

Generell lohnt es, sich bei der Bauabnahme genügend Zeit zu
lassen. Außerdem rät Straußberger, Mängel so detailliert wie möglich
zu beschreiben und zur besseren Dokumentation auch zu fotografieren.
"Kommt es dann zu einem Rechtsstreit zwischen Auftraggeber und
-nehmer, kann das Abnahmeprotokoll als stichhaltiger Beweis vor
Gericht dienen", betont der Experte.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
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Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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