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Gemeinsame Forderungen von BMC und DGIV zur integrierten Versorgung an die Politik

Geschrieben am 05-07-2006

Berlin (ots) -

Um die Wahlentscheidungen von Versicherten in einem freiheitlich
und wettbewerblich gestalteten Gesundheitswesen zu unterstützen, sind
Transparenz und Qualitätssicherung unverzichtbar. Dies gilt
insbesondere für neue Versorgungsformen. In diesem Sinne hat eine
gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundesverbandes Managed Care e.V. (BMC)
und der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung e.V. (DGIV)
das folgende Papier erstellt.


Anlässlich der Bekanntgabe der Eckpunkte der Regierungskoalition
zur Gesundheitsreform 2006 wendet sich ein paritätisch besetztes
gemeinsames Expertenteam von BMC und DGIV mit diesem Thesen- und
Forderungspapier zur integrierten Versorgung an die
gesundheitspolitischen Entscheidungsträger.

Beide Verbände sind der Auffassung, dass die an den
Behandlungsprozessen der Patienten orientierte integrierte Versorgung
die Idealform der kooperativen medizinischen Leistungserbringung
darstellt.Vor allem lassen sich durch die integrierte Versorgung die
dringend erforderlichen Strukturreformen im Gesundheitswesen mit
nachhaltiger Wirkung umsetzen.

Sie muss deshalb Standard in der Gesetzlichen Krankenversicherung
werden. Um dieses Ziel zu erreichen, fordern DGIV und BMC Folgendes:

1. Kassen und Leistungserbringer als Vertragspartner der
integrierten Versorgung sind verpflichtet, ihre Ziele, ihr
Versorgungskonzept und ihr Leistungsspektrum zur Verbesserung der
Versorgungsqualität sowie den Nutzen für Patienten nachvollziehbar
und nachprüfbar zu benennen um sie den Versicherten zu vermitteln.
Im Vertrag sind die Kriterien zu anzugeben, nach welchen die
erwarteten Verbesserungen objektiv beurteilt werden können.

Um Versicherte für die integrierte Versorgung vermehrt zu
gewinnen, kann auf eine derartige Transparenz nicht verzichtet
werden.

2. Dabei ist die Offenlegung der Angemessenheit und Machbarkeit
des vorgesehenen Nachweises der Verbesserungen sowie die strukturelle
Qualität der IT-Vernetzung, des Managements und der Businesspläne an
Hand weniger aber griffiger Bewertungskriterien unverzichtbar. Die
dadurch hergestellte Transparenz und die kontinuierliche und
umfassende Information der Versicherten und Patienten über die
IV-Projekte ist die Voraussetzung für deren sinnvolle Nutzung.

Die hierzu im Eckpunktepapier (Anlage 2) vorgeschlagenen Maßnahmen
zur Offenlegung der Inhalte der IV-Projekte durch die Krankenkassen
hält das Expertenteam von BMC und DGIV für nicht ausreichend.
BMC und DGIV setzen sich dafür ein, Kriterien zu definieren, an Hand
derer die Erreichung von Qualitätszielen nachgeprüft werden kann.
BMC und DGIV bieten deshalb an, an der Definition derartiger
Messkriterien mitzuwirken. Auch halten beide Verbände eine
Zertifizierung an Hand solcher Kriterien für realisierbar. Dabei kann
es jedem IV-Projekt freigestellt werden, ob es sich zertifizieren
lässt oder ob es die Kriterien im Rahmen eines
Selbstbewertungsverfahrens anwendet.

3. Zugangsregelungen und Regeln für die Gestaltung der
Versorgungsketten sind festzulegen und den Versicherten bekannt zu
geben.

Gemeint sind beispielsweise Informationen darüber, ob es sich um
ein Gatekeeper-Modell handelt oder ob Wahlfreiheit der Patienten für
die Inanspruchnahme der vertraglich gebundenen Leistungserbringer an
jeder beliebigen Stelle der Versorgungskette besteht und ob eine
nachhaltige und individuelle Arzt-Patienten-Beziehung gewährleistet
wird.

4. Die Krankenkassen haben derzeit gemäß § 65 a Abs. 2 SGB V die
Möglichkeit, Boni als finanzielle Anreize zur Inanspruchnahme von
IV-Verträgen vorzusehen. Im Umkehrschluss muss es für Krankenkassen
auch möglich sein, durch Wahltarife diejenigen Versicherten, die
Angebote der IV nicht in Anspruch nehmen, an den gegebenenfalls
daraus resultierenden Mehrkosten zu beteiligen.

5. Krankenkassen und Leistungserbringer sind verpflichtet, die
Versicherten auf bestehende Verträge hinzuweisen. Die Verpflichtung
gilt auch für die Leistungserbringer, die nicht in ein
IV-Vertragsverhältnis eingebunden sind, von einem Vertrag zu Gunsten
des Versicherten jedoch Kenntnis haben.

6. Für die Vertragspartner ist Werbung dann erlaubt, wenn die
Versorgungsqualität und der Nutzen für Versicherte und Patienten an
Hand von definierten Bewertungskriterien nachweisbar sind.

7. Die Möglichkeiten, Vertragspartner der integrierten Versorgung
zu werden, sind auf wesentliche an der Versorgung beteiligten
Leistungserbringer und Dienstleister sowie die Pflege zu erweitern.
Auch sollen Hersteller und Anbieter von Heil- und Hilfsmitteln sowie
Arzneimitteln in die Versorgungsgestaltung und Ergebnisverantwortung
einbezogen werden können.

In diesem Zusammenhang wird die Absicht begrüßt, die
Schnittstellen zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der
sozialen Pflegeversicherung zu beseitigen und die Leistungen der
Pflegeversicherung in die integrierte Versorgung einzubeziehen
(Anlage 11 zum Eckpunktepapier).

8. Hinsichtlich der Finanzierung der IV muss Planungssicherheit
hergestellt werden. Die Krankenkassen müssen die Möglichkeit
erhalten, mit integrierten Versor¬gungsmodellen so bald wie möglich
bedarfsgerechte Honorierungsverträge abzuschließen.

Die Experten von BMC und DGIV halten die möglichst baldige
Ablösung der 1%-Regelung durch eine flexible und nachhaltige
Handhabung der Honorierung integrierter Versorgungsmodelle für
erforderlich. BMC und DGIV sind bereit, auch hierzu Vorschläge zu
entwickeln.

9. Weiterhin muss Planungssicherheit durch verlässliche Regelungen
der steuerlichen Behandlung des Managements und der
Leistungserbringer der integrierten Versorgung geschaffen werden.

10. Zur flächendeckenden Information der Versicherten und
Patienten über die allgemeinen Vorteile der Integrierten Versorgung
ist eine mehrstufige Informations- und Werbekampagne - vom BMG
gefördert und unterstützt - zeitnah zu realisieren. BMC und DGIV sind
bereit, sich hierbei einzubringen.

Dr.med. Klaus Meyer-Lutterloh
BMC-Vorstandsvorsitzender

Dr. med. Thomas-F. Gardain

DGIV-Vorstandsvorsitzender



Originaltext: BMC Bundesverband Managed Care
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50269
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50269.rss2

Pressekontakt:

Bundesverband Managed Care e.V. (BMC), Friedrichstraße 136, 10117
Berlin, T: 030-28094480, bmcev@bmcev.de

Deutsche Gesellschaft für integrierte Versorgung, DGIV e.V.
Kronenstrasse 18, 10117 Berlin, T: 030-44727080, info@dgiv.org


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