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Koalitionsarbeitsgruppe "Managergehälter" kurz vor dem Abschluss

Geschrieben am 07-05-2009

Berlin (ots) - Zur heutigen Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe
"Managergehälter" erklären die beiden Vorsitzenden, der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Bosbach MdB und der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß MdB:

Die Koalitionsarbeitsgruppe "Managergehälter" hat heute über
konkrete Formulierungen zu verschiedenen Ergänzungen des Entwurfs zum
Gesetz über die Angemessenheit von Vorstandsvergütungen (VorstAG)
beraten.

Letzte offene Formulierungsfragen sollen in der kommenden Woche
geklärt werden, so dass die Arbeitsgruppe dann ihre Arbeit beenden
kann. Die zusätzlich vereinbarten Regelungen werden unverzüglich in
das im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages liegende
Gesetzgebungsverfahren zum Vorstandsvergütungsangemessenheitsgesetz
eingespeist und können bei der für den 25. Mai 2009 vorgesehenen
Sachverständigenanhörung mit erörtert werden.

Die heute erzielten Ergebnisse betreffen folgende Punkte:

- Die Vorgaben des § 87 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) für eine
angemessene Vorstandsvergütung sind an verschiedenen Stellen
präzisiert und gleichzeitig in einer wesentlichen Hinsicht erweitert
worden: Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile wie etwa
Bonuszahlungen sollen künftig mehrjährige Bezugszeiträume haben und
erst am Ende dieser Mehrjahresperiode ausgezahlt werden. So soll ein
nachhaltiger Unternehmenserfolg belohnt werden, nicht mehr die
durchaus gestaltbaren Ergebnisse von Einzeljahren.

- Weitere Präzisierungen wurden auch zu § 87 Abs. 2 AktG
vereinbart, indem die verschärften Bedingungen für eine nachträgliche
Herabsetzung der Vorstandsvergütung verankert sind. Das Kriterium der
Unbilligkeit der vereinbarten Vergütung wird noch genauer bestimmt
werden.

- Unangemessen hohe Versorgungsbezüge können innerhalb der ersten
drei Jahre nach Ausscheiden aus der Gesellschaft auch nachträglich
herabgesetzt werden.

- In § 93 Abs 2 AktG wird die persönliche Haftung der Manager für
aus einer Pflichtverletzung resultierende Schäden der Gesellschaft
klargestellt. Von der Gesellschaft für ihre Manager abgeschlossene
Versicherungen gegen solche Haftungsrisiken (sog. D & O
Versicherungen) müssen künftig einen Selbstbehalt des Managers
vorsehen. Über die Ausgestaltung des Selbstbehalts wollen die
Koalitionsfraktionen im Lichte der Anhörung des Rechtsausschusses am
25. Mai 2009 endgültig entscheiden.

- Als weitere neue Regelung wird in § 100 Abs. 2 AktG eine
zweijährige Karenzzeit für den Wechsel bisheriger Vorstandsmitglieder
in den Aufsichtsrat eines Unternehmens vorgesehen. Auf eine besondere
Regelung für den Prüfungsausschuss kann darum verzichtet werden.
Außerdem soll eine Ausnahme für Familienunternehmen gelten.

Über die in der letzten Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe
erwogene weitere Begrenzung der von einer Person gleichzeitig
wahrnehmbaren Aufsichtsratsmandate konnte keine abschließende
Einigung erzielt werden. Dieser Punkt wird nicht weiter verfolgt
werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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201702

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