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Boom-Jahre werden zum Boomerang: Stiftung Familienunternehmen zur Erbschaftsteuerreform

Geschrieben am 06-05-2009

Stuttgart/München (ots) - Das neue Erbschaftsteuerrecht ist in
Kraft getreten. Im Ringen um die Reform wurde seitens der Politik
proklamiert, vor allem die Nachfolge von Familienunternehmen zu
erleichtern. "Der Teufel steckt jedoch im Detail. Bei näherem
Hinsehen erweisen sich viele Passagen des Gesetzes als höchst
problematisch. Das gilt nicht zuletzt in der gegenwärtigen
Krisensituation, die in den Bewertungsvorschriften schlichtweg nicht
vorgesehen ist", so Prof. Brun-Hagen Hennerkes, Vorstand der Stiftung
Familienunternehmen.

Unternehmensbewertung: Boom-Jahre werden zum Boomerang

Die Bedenken der Stiftung richten sich in erster Linie gegen die
Ermittlung der Unternehmenswerte, die zur Berechnung der
Erbschaftsteuerlast herangezogen werden. Der zwischenzeitlich vom
Bundesfinanzministerium veröffentlichte Basiszinz von 3,61 % für das
Jahr 2009 führt zu einem überhöhten Kapitalisierungsfaktor und damit
zu einer unrealistischen erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage.
Es kommt hinzu, dass gerade in der nun vorliegenden Rezessionsphase
die Unternehmen durch die vergangenheitsorientierte Betrachtung im
vereinfachten Ertragswertverfahren auf Basis historischer Boomjahre
bewertet werden, die die aktuell dramatisch gesunkenen
Unternehmenswerte nicht berücksichtigen. "Die Boom-Jahre werden damit
zum Boomerang", so Hennerkes weiter, da die überhöhte Steuerlast dem
Unternehmen die gerade in der Krise dringend benötigten finanziellen
Mittel entzieht. Aber der Teufelkreis dreht sich noch weiter:

In der aktuellen Ausgestaltung des Gesetzes werden mögliche
Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer u.a. von einer 7 bzw.
10-jährigen Lohnsummengarantie abhängig gemacht, die sich ebenfalls
an den Vergangenheitswerten orientiert. Eine Falle, der sich viele
Unternehmen wegen der krisenbedingten Stellenstreichungen kaum
entziehen können.

Die gegenwärtige Krise zeigt deutlich, wie schwierig, ja
unerfüllbar die Regelungen und Auflagen der ursprünglich als "Gesetz
zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge" auf den Weg gebrachten
Reform sind. Es sind die vielen kleinen und großen Webfehler im
Gesetz, die zusammen mit den vielfältigen verfassungsrechtlichen
Bedenken langfristig dazu führen müssen, die Reform grundlegend
anders anzugehen. "Die Krise macht nun auf dramatische Art und Weise
deutlich, dass die Jacke von Anfang an falsch geknöpft war.

Positionspapier zeigt Probleme und Lösungsvorschläge

Um zumindest kurzfristig einige Fehler zu beseitigen und die
praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, hat die Stiftung
Familienunternehmen ein aktuelles Positionspapier erarbeitet, welches
wesentliche Verbesserungsbedarfe aufzeigt und entsprechende
Lösungsvorschläge unterbreitet.

Im Einzelnen kritisiert die Stiftung

- die Überbewertung der Unternehmen gerade in der Rezession, die
sich im vereinfachten Ertragswertverfahren aus der Senkung des
Basiszinses in Verbindung mit einem festen Risikozuschlag
ergibt,
- die praxisfernen, unflexiblen Regelungen zum
Verwaltungsvermögen, unterschiedlichen Formen von
Kapitalanlagen, die als nicht betriebsnotwendig eingestuft und
deshalb nicht von der Steuer befreit werden. Das gilt
insbesondere für Beteiligungen bis zu 25 Prozent an
Kapitalgesellschaften,
- die unscharfen und deswegen interpretationsbedürftigen
Vorschriften für den Fall, dass Anteilseigner ihre Anteile
poolen wollen, um diese 25-Prozent-Schwelle zu überwinden,
- die Festlegung des Substanzwerts als Untergrenze des
Unternehmenswerts,
- das Risiko der Doppelbesteuerung im Falle der Schenkung, mit der
Unternehmer den Erbfall vorweg nehmen können,
- die noch unvollständigen Regelungen zur Haftung des Schenkers
für die Schenkungssteuer.

In Summe ist die Erbschaftsteuer für den Erhalt der
Familienunternehmen und der Arbeitsplätze kontraproduktiv,
gesetzessystematisch widersprüchlich, von Firmen und Finanzbehörden
kaum administrierbar und auch aufgrund der verfassungsrechtlichen
Bedenken langfristig zum Scheitern verurteilt.

Die Stiftung Familienunternehmen plädiert daher dafür, dem
Beispiel anderer Länder zu folgen und die obsolete Erbschaftsteuer
gänzlich ad acta zu legen. Denn: "Als Substanzsteuer greift die
Erbschaftsteuer unmittelbar den volkswirtschaftlichen Kapitalstock
an. Damit beeinträchtigt sie Wirtschaftswachstum, Investitionen und
Beschäftigung, und das besonders in rezessiven Phasen", begründet
Hennerkes sein Petitum.

Originaltext: Stiftung Familienunternehmen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61687
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61687.rss2

Pressekontakt:
Stiftung Familienunternehmen
Stefan Heidbreder
Ismaninger Straße 56
D-81675 München
Telefon: +49 (0) 89/ 201 86 610
Telefax: +49 (0) 89/ 201 86 619
heidbreder@familienunternehmen.de


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