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Westdeutsche Zeitung: Doppelnamen = von Peter Kurz

Geschrieben am 05-05-2009

Düsseldorf (ots) - Heiratet Herr Kurz-Lang Frau Dick-Dünn, so
dürfen die beiden nicht Kurz-Lang-Dick-Dünn heißen. Mit Frau Dickdünn
wäre die Namenskette hingegen erlaubt. Eigentlich absurd: Ein
Bindestrich macht der Namenswahl einen Strich durch die Rechnung.
Noch absurder ist nur, dass sich zwei Menschen jahrelang durch alle
Instanzen klagen, um einen Doppel-Doppelnamen durchzusetzen. Schade
eigentlich, dass Karlsruhe die Sache so seriös analysieren musste.
Aber ein Strafurteil ist nun mal nicht die Sache des
Verfassungsgerichts. Dabei drängte es sich eigentlich auf: "Im
Doppelnamen des Volkes werdet Ihr verurteilt, Eure Namenskette für
immer zu tragen. Jede Unterschrift oder auch das Melden am Telefon
mit nur mit einem Namensteil wird bestraft."

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62556
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Pressekontakt:
Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2358
redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de


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