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Krings/Mayer: Bundestagsanhörung bestätigt Position der Union

Geschrieben am 04-05-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung zum Wahlrecht im
Innenausschuss erklären Dr. Günter Krings MdB, Justiziar der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Stephan Mayer MdB, zuständiger
Berichterstatter für Wahlrecht im Innenausschuss:

Die Anhörung hat gezeigt, dass die verfassungsrechtliche Korrektur
des Bundestagswahlrechts in der verbleibenden Wahlperiode faktisch
nicht geleistet werden kann.

Die Reformmöglichkeiten zur Beseitigung des so genannten negativen
Stimmgewichts sind vielfältig und sehr komplex. Der Entwurf der
Grünen lässt zu viele verfassungsrechtliche Problemfelder offen. Als
verfassungsrechtlich hoch problematisch erwiesen sich die Vorschläge
zur Aberkennung von im ersten Schritt bereits zugeteilten
Listenmandaten aus Kompensationsgründen. Der von Befürwortern des
Grünen-Entwurfs unterstützte Vorschlag, in besonderen Konstellationen
selbst Direktwahlkreisgewinnern das Mandat abzunehmen, ist sogar
grotesk und verfassungsrechtlich unvertretbar. Der Gesetzentwurf der
Grünen würde darüber hinaus zu einer erheblichen Ungleichbehandlung
der Landeslisten in den unterschiedlichen Bundesländern führen. Er
missachtet damit die föderale Gerechtigkeit. Manche Bundesländer
wären sogar doppelte Verlierer, weil aufgrund ihrer Struktur
praktisch nie Überhangmandate anfallen, sie nunmehr aber zusätzlich
noch als Steinbruch für die Kompensation von Überhangmandaten in
anderen Ländern herhalten müssten. Der Gesetzentwurf wird damit den
hohen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an eine
verfassungskonforme Neuregelung gestellt hat, nicht gerecht. Eine
halbherzige und mit heißer Nadel gestrickte Änderung würde neue
Unsicherheiten herbeiführen; Wahlanfechtungen wären dann
vorprogrammiert.

Der Entwurf berücksichtigt zudem die zusätzlichen
Korrekturanforderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht
nicht. Dies gilt etwa für die Frage des doppelten Erfolgswertes von
Stimmen für Wahlkreiskandidaten von Parteien, die an der 5 %-Klausel
scheitern, aber gleichwohl ein oder zwei Direktmandate erringen.

Selbst die Grünen haben in der Anhörung zugegeben, dass sie nicht
den großen Wahlrechtsentwurf vorgelegt haben. So erklärte auch der
Sachverständige Prof. Dr. Pukelsheim, eine Umsetzung wäre nur mit
Ecken und Kanten möglich.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will ein ordentliches
parlamentarisches Beratungsverfahren dieses für die Demokratie
hochwichtigen Themas. Dies geht nur zu Beginn der neuen Wahlperiode,
um alle vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich genannten
Handlungsoptionen offen diskutieren und aus ihnen auswählen zu
können.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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