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BA: BA erfasst Arbeitslosigkeit korrekt

Geschrieben am 04-05-2009

Nürnberg (ots) - Der heute in der Financial Times Deutschland
veröffentlichte Artikel "Bundesagentur frisiert ab sofort
Arbeitslosenstatistik" ist irreführend. Die Überschrift erweckt den
Eindruck, die Bundesagentur für Arbeit (BA) fälsche Zahlen.
Die Tatsachen sehen anders aus: Die Erfassung von Arbeitslosen ist
gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage sind die Vorschriften im Dritten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Danach gelten unter anderem
Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nicht als arbeitslos
(§ 16 Abs. 2).
Am 1. Januar 2009 trat das Gesetz zur Neuausrichtung der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft. Darin wurden die
positiven Elemente der bisherigen Instrumente "Beauftragung Dritter
mit der Vermittlung", "Trainingsmaßnahmen", "Beauftragung von Trägern
mit Eingliederungsmaßnahmen" sowie "Aktivierungshilfen für
Jugendliche" zu einer neuen Maßnahmeart zusammengefasst, den
Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB
III). Alle Arbeitslosen, die in eine Maßnahme auf der neuen
gesetzlichen Grundlage eintreten, sind demnach während der
Maßnahmeteilnahme nicht als arbeitslos zu zählen. Bisher waren
Personen, die in die Betreuung Dritter übergeben wurden, weiterhin
arbeitslos.
Die BA hat bereits vor Monaten angekündigt, dass sie in ihrer
Berichterstattung über die Entwicklung am Arbeitsmarkt die
Auswirkungen der geänderten Erfassung transparent machen wird. Daran
hat sich nichts geändert. Die künftigen Statistiken werden die neue
Zählweise nachvollziehbar machen und der Vorstand wird in den
monatlichen Pressekonferenzen entsprechend berichten.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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