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Schnelltest zur Erkennung der Schweinegrippe / Kostenübernahme bei dringenden Verdachtsfällen

Geschrieben am 30-04-2009

Berlin (ots) - "Wir empfehlen den Krankenkassen, im konkreten
Verdachtsfall die Kosten für einen Schnelltest auf Basis der
Kostenerstattung zu übernehmen", erklärte heute Johann-Magnus von
Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des
Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Voraussetzung sei, dass der Arzt den Verdacht bestätigt.

"Diese Empfehlung begrüßen wir", sagte der Vorstandsvorsitzende
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler. Die
niedergelassenen Ärzte rief er dazu auf, die Patienten umfassend zu
informieren. Im konkreten Krankheitsverdacht werde dann der
Schnelltest angewendet.

Zur Erklärung: Sollte der Schnelltest angewendet werden, erhält
der Patient eine Rechnung. Diese Rechnung reicht er bei seiner
Krankenkasse zur Erstattung ein.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist
der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die
ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich
Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den
gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern
Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum
Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die
KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im
Internet unter: www.kbv.de.

Der GKV-Spitzenverband:
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken-
und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die
gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken-
und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen
Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der
Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder
Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht
wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf
Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der
Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. Mehr Informationen im Internet
unter: www.gkv-spitzenverband.de.

Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34021
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34021.rss2

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 / 4005 - 2202
Florian Lanz (GKV-Spitzenverband), Tel.: 030 / 206288-4200


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200505

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