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Götz: Die Entlastung der Kommunen steht nicht zur Debatte

Geschrieben am 05-07-2006

Berlin (ots) - Zur Diskussion über die Entlastung der Kommunen im
Rahmen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
(Grundsicherung für Arbeitsuchende) erklärt der kommunalpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

Die aus dem Ruder laufenden Ausgaben bei Hartz IV müssen
eingegrenzt werden. Deshalb ist auch im Interesse der Kommunen eine
grundlegende und passgenaue Optimierung des gesamten Hartz IV
Prozesses dringend geboten, damit wirklich Bedürftigen auch in
Zukunft geholfen werden kann.

In der Koalitionsvereinbarung wurde festgelegt, dass an dem Ziel,
die Kommunen im Rahmen von Hartz IV um bundesweit 2,5 Mrd. zu
entlasten, festgehalten wird. Dass diese kommunale Entlastung auch
für die Zukunft verlässlich geregelt ist, liegt im Interesse der
gesamten Bevölkerung. Schließlich sollen die Kommunen mit diesen
Mitteln in die Lage versetzt werden, unter anderem den im
Tagesbetreuungsausbaugesetz geregelten Ausbau der Kinderbetreuung zu
finanzieren.

Während das alte rot-grüne Kabinett noch kurz vor der
Regierungsübergabe einen Gesetzentwurf beschloss, der bei den Kosten
der Unterkunft eine rückwirkende Absenkung des Anteils des Bundes
gegen Null vorsah, versucht es Finanzminister Steinbrück für den
Haushalt 2007 mit einem Kompromiss. Ob sich seine Vorstellung über
den Bundesanteil an den Unterbringungskosten der ALG II-Empfänger am
Ende mit den Zielen der Koalitionsvereinbarung deckt, wird sich
zeigen. Dabei sind auch die Kostenrechnungen der Kommunen zu
berücksichtigen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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