| | | Geschrieben am 29-04-2009 Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Studiengebühren
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 Bielefeld (ots) - Nun haben wir's höchstrichterlich: Die
 Studiengebühren verstoßen nicht gegen den verfassungsrechtlich
 garantierten Grundsatz der freien Berufs- und Studienwahl. Die
 Leipziger Bundesverwaltungsrichter haben sich ihre Entscheidung nicht
 leicht gemacht und erst nach stundenlanger interner Beratung die
 vorinstanzlichen Urteile aus Minden und Münster bestätigt.
 Das Urteil ist bitter vor allem für Studierende aus
 einkommensschwächeren Familien. Wer von zu Hause kaum unterstützt
 werden kann, muss während des Semesters jobben und verlängert dadurch
 möglicherweise sein Studium. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die
 Einführung der Studiengebühren allerdings durch ein System günstiger
 Studentenkredite abgefedert, das niemanden aus finanziellen Gründen
 von einem Hochschulstudium ausschließt. Mit maximal 10 000 Euro
 Schulden aus Bafög-Unterstützung und Semesterbeiträgen lässt es sich
 nach dem Examen leben - wenn der Wechsel auf einen gut dotierten
 Arbeitsplatz gelingt.
 Verbesserungsbedürftig bleibt die Verwendung der von den Hochschulen
 nach Gusto bis zur Höchstgrenze von 1000 Euro im Jahr eingetriebenen
 Studienbeiträge. Sie sollen eigentlich dafür verwendet werden, die
 Studienbedingungen nachhaltig zu verbessern. Gut zwei Jahre nach der
 Einführung der Gebühren können die meisten NRW-Unis aber im Kampf
 gegen die Überfüllung kaum Erfolge vermelden.
 
 Originaltext:         Westfalen-Blatt
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 Westfalen-Blatt
 Nachrichtenleiter
 Andreas Kolesch
 Telefon: 0521 - 585261
 
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