| | | Geschrieben am 24-04-2009 Baugewerbe fordert Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode
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 Berlin (ots) - "Wenn wir auch in der Vergangenheit nie für das
 Bauforderungssicherungsgesetz in seiner jetzigen Ausprägung
 eingetreten sind, stehen wir dennoch hinter seiner grundsätzlichen
 Zielsetzung, nämlich Unternehmen vor Zahlungsausfällen zu schützen."
 So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen
 Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, heute in Berlin. "Wir fordern
 allerdings, das Gesetz in zwei Punkten zu ändern, die für die
 Unternehmen nicht praktikabel sind."
 
 Das Bauforderungssicherungsgesetz hat vorrangig zwei Fragen
 aufgeworfen: zum einen nach dem ordnungsgemäßen Umgang mit dem
 Baugeld in der Praxis und zum anderen nach einer ggf. eintretenden
 Einengung der Liquidität der Betriebe.
 
 Nach § 1 Abs. 2 Bauforderungssicherungsgesetz darf ein Baubetrieb,
 der selbst an der Herstellung des Werkes beteiligt ist, Baugeld nur
 in Höhe der Hälfte des angemessenen Wertes der von ihm erbrachten
 Leistung für sich behalten. Diese Vorschrift schränkt die Liquidität
 der Unternehmen erheblich ein. Daher fordern wir, diese 50 %-Quote zu
 streichen, um den Unternehmen Liquidität zu erhalten. Diese Forderung
 gewinnt vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise eine besondere
 Aktualität. "Denn die mittelständischen Bauunternehmen, die 80 % der
 Arbeitsplätze am Bau stellen, dürfen nicht noch zusätzlich belastet
 werden." erklärte Robl.
 
 Zum anderen erlaubt § 1 Abs. 1 die Verwendung von Baugeld nur
 innerhalb der einzelnen Bauvorhaben, was die Flexibilität der
 Unternehmen erheblich einschränkt und bar jeder betrieblichen Praxis
 ist. Daher soll in § 1 Abs. 1 Bauforderungssicherungsgesetz der Worte
 "des Baues" gestrichen werden, damit eingehende Gelder auch zur
 Finanzierung verschiedener Baustellen verwendet werden können. "Wir
 wollen, dass diese beiden Änderungen des Gesetzes noch in dieser
 Legislaturperiode, und das heißt ja bis Ende Juni, verabschiedet
 werden. Unsere Vorschläge stellen ausgewogene und praktikable
 Lösungen dar. Sie haben die Interessen der gesamten Branche im Auge.
 Die Forderung nach einer Totalrevision des Gesetzes verhindert den
 Erfolg in der Sache. Wir appellieren daher an alle Beteiligten, ihren
 Widerstand aufzugeben und sich hinter die Änderungsvorschläge des
 deutschen Baugewerbes zu stellen, und fordern die Abgeordneten auf,
 das Gesetz entsprechend zu ändern." So Robl abschließend.
 
 Originaltext:         ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/33001
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_33001.rss2
 
 Pressekontakt:
 Dr. Ilona K. Klein
 Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 Zentralverband Deutsches Baugewerbe
 Kronenstr. 55-58
 10117 Berlin
 Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
 eMail klein@zdb.de
 
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