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Fischbach: Verbot vorgeburtlicher Test auf spätmanifestierende Krankheiten endlich festgeschrieben

Geschrieben am 24-04-2009

Berlin (ots) - Der Bundestag hat das Gendiagnostikgesetz mit dem
Verbot vorgeburtlicher Tests auf spät manifestierende Krankheiten
beschlossen. Dazu erklärt die Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften
und Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Ingrid Fischbach MdB:

Ich bin froh, dass die Hartnäckigkeit der Union zu einer wichtigen
Regelung geführt hat: mit dem Gendiagnostikgesetz ist ausdrücklich
verboten, vor der Geburt zu untersuchen, ob ein Kind die Anlage für
eine Krankheit trägt, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen wird.
Mit diesem Verbot wird das Recht des Kindes auf sein Nichtwissen
wirksam geschützt.

Wichtig ist zudem, dass vorgeburtliche Tests nur dann erlaubt
sind, wenn sie medizinisch begründet sind. Das Gendiagnostikgesetz
beugt einer Praxis der so genannten sex selection, einer Abtreibung
auf Grund des Geschlechts, wirksam vor, indem das Geschlecht erst
nach Ablauf von zwölf Wochen mitgeteilt werden darf.

Mit dem Gendiagnostikgesetz wird erstmals verbindlich geregelt,
dass vor einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung eine
umfassende Beratung der Schwangeren stattfindet - sofern diese nicht
ausdrücklich darauf verzichtet. Eine solche Regelung hilft werdenden
Eltern, selbstbestimmt und eigenverantwortlich entscheiden zu können,
welche pränatalen Untersuchungen sie vornehmen lassen möchten oder
nicht. Umfassende Aufklärung und Beratung sind die wichtigsten
Elemente für einen verantwortungsbewussten Umgang mit den
Fortschritten der Pränatalmedizin.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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