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Koalition einigt sich auf weitere Maßnahmen zur Begrenzung von Managergehältern

Geschrieben am 23-04-2009

Berlin (ots) - Zur heutigen Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe
"Managergehälter" erklären die beiden Vorsitzenden, der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Bosbach MdB und der stellvertretende Vorsitzende der
SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß MdB:

Anfang März haben die Koalitionsspitzen vereinbart, die bereits
erreichten Vereinbarungen zur Begrenzung von Managergehältern im
Rahmen einer weiteren Arbeitsgruppe weiter zu konkretisieren und - wo
möglich - noch zu ergänzen. Mit diesem Ziel hat die Arbeitsgruppe
unter unserer gemeinsamen Leitung heute erstmals beraten.

Dabei konnte die Arbeitsgruppe sich heute auf wichtige
Konkretisierungen der bereits Ende Januar vereinbarten Verschärfungen
der aktienrechtlichen Vorgaben für die Angemessenheit von
Vorstandsbezügen sowie deren nachträglicher Herabsetzung unbillig
hoher Bezüge im Falle einer veränderten wirtschaftlichen Lage des
Unternehmens (§ 87 Abs. 1 und 2 AktG) verständigen.

Gleichzeitig haben wir zusätzlich zu den bereits vereinbarten
Neuregelungen grundsätzliche Einigkeit zu weiteren Maßnahmen erzielt:

- Bei sogenannten D&O-Versicherungen (=Directors & Officers), mit
denen sich Vorstandmitglieder gegen Schadenersatzansprüche bei
eigenem Fehlverhalten absichern, wollen wir einen verbindlichen
Selbstbehalt in Höhe von mindestens einer Gesamt-Jahresvergütung des
Managers vorsehen.

- Die Zahl der von einer Person gleichzeitig wahrnehmbaren
Aufsichtsratsmandate soll weiter beschränkt werden.

- Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile sollen erst am Ende der
Vertragslaufzeit ausgezahlt werden.

- Für den Wechsel von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat
desselben Unternehmens wird eine zweijährige Karenzfrist eingeführt.
Eine Ausnahme soll dabei in Familienunternehmen gelten.

Zu diesen Fragen werden wir unverzüglich in die Klärung von
Details eintreten, um im Rahmen einer abschließenden Sitzung der
Arbeitsgruppe in der kommenden Sitzungswoche genaue Formulierungen zu
vereinbaren.

Diese gesetzgeberischen Maßnahmen wird die Koalition in den
kommenden Wochen noch durch wichtige Regierungsvorlagen ergänzen:

- Im Rahmen eines Governance-Kodex für die öffentlichen
Unternehmen mit Bundesbeteiligung werden Regeln zur Transparenz der
Managervergütung festgelegt, die den schon bestehenden Regeln für
börsennotierte Aktiengesellschaften entsprechen.

- Zu den von der Finanzmarktaufsicht vorzugebenden
Mindeststandards für Kreditinstitute werden künftig auch Vorgaben für
die Vergütungsstrukturen enthalten sein, die eine stärkere
Langfristorientierung der Vergütungen in diesem Bereich sicher
stellen sollen.

Die heute erzielten Ergebnisse der Arbeitsgruppe bedeuten noch
einmal eine deutliche Verschärfung der Vorgaben für die
Managervergütung. Sie werden rechtzeitig in das entsprechende
Gesetzgebungsverfahren eingespeist, um mit den bereits im Januar
beschlossenen Maßnahmen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden
zu können.

Keine Einigung wurde in der Arbeitsgruppe zu den Fragen einer
Einschränkung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs für
Vorstandsvergütungen, der Einführung einer Börsenumsatzsteuer sowie
nach einer Verringerung der im Mitbestimmungsgesetz festgelegten
Anzahl der Aufsichtsratssitze erzielt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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