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LVZ: SPD-Fraktionsvize Humme legt eigenen Gesetzentwurf zu Spätabtreibungen vor

Geschrieben am 21-04-2009

Leipzig (ots) - Im Streit über die Neuregelung von
Spätabtreibungen legt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende
Christel Humme nach Informationen der "Leipziger Volkszeitung" heute
einen eigenen Gesetzentwurf vor, der am Freitag als Gruppenantrag ins
Parlament eingebracht werden soll. Damit stellt sich Humme gegen ihre
Parteikollegin, die Vorsitzende des Bundestags-Familienausschusses
Kerstin Griese, die sich erst gestern zusammen mit dem
familienpolitischen Sprecher der Unions-Fraktion, Johannes Singhammer
(CSU), auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu Spätabtreibungen
geeinigt hatte.

Nachdem sich Humme anfänglich gegen Gesetzesänderungen gesträubt
hatte, stellt sie jetzt das Recht der Frauen auf Nichtwissen sowie
eine ausreichende Bedenkzeit in den Mittelpunkt des Entwurfs, der der
"Leipziger Volkszeitung" vorliegt. "Die dreitägige Bedenkzeit nach
der Diagnose, wie sie der Entwurf von Frau Griese und Herrn
Singhammer vorsieht, halte ich für willkürlich. Durch die Vorgabe
einer zeitlich nicht konkret definierten ausreichenden Bedenkzeit
stellen wir dagegen sicher, dass der Arzt den besonderen
Erfordernissen des Einzelfalls angemessen Rechnung tragen kann",
sagte Humme der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe).

Auch die Beratungspflicht, wonach Ärzte nach dem Entwurf von
Griese und Singhammer verpflichtet werden sollen, Schwangere nach
einem auffälligen Befund ausführlich zu beraten und Kontakt zu
psychosozialen Beratungsstellen zu vermitteln, lehnt
SPD-Fraktionsvize Humme ab. Sie will die Beratung bereits vor der
Inanspruchnahme von vorgeburtlichen Untersuchungen stärken und Ärzte
verpflichten, der Frau schon mit dem Mutterpass Informationen
auszuhändigen. Vor der pränatalen Untersuchung muss der Art die
Schwangere darauf hinweisen, dass sie auch ein Recht auf Nichtwissen
hat und die Untersuchung ablehnen kann.

Eine Einigung mit dem Vertretern des Kompromissentwurfs von Griese
und Singhammer hält Humme jedoch weiterhin für möglich. "Indem wir
uns jetzt zu einer gesetzlichen Regelung bekennen, ist das ein großer
Schritt hin zu einem Einigungsangebot. Bei der Beratungspflicht und
der Bedenkzeit werden wir uns jedoch nicht mehr bewegen", betonte
Humme.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
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Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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