| | | Geschrieben am 17-04-2009 Jubiläum: 20 Jahre Festbeträge - mehr als 30 Milliarden Euro gespart
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 Hamburg (ots) - Vor 20 Jahren wurden die so genannten Festbeträge
 in das deutsche Gesundheitssystem eingeführt. Seitdem gibt es also
 Erstattungsgrenzen, bis zu denen Krankenkassen die Kosten eines
 Arzneimittels übernehmen dürfen. Insgesamt mehr als 30 Milliarden
 Euro konnten die Kassen mit diesem Kostendämpfungs-Instrument in den
 vergangenen zwei Jahrzehnten einsparen, wie die Techniker
 Krankenkasse (TK) mitteilt.
 
 Am 19. April 1989 hat der damalige Bundesausschuss Ärzte und
 Krankenkassen (BÄK) den ersten Beschluss gefasst, für welche Gruppe
 von Medikamentenwirkstoffen ein Festbetrag gelten soll. Zwei Monate
 später, am 19. Juni, haben die Spitzenverbände der Krankenkassen den
 ersten Festbetrag unter anderem für den Wirkstoff "Nifedipin"
 festgesetzt - ein Medikament  zur Behandlung von erhöhtem Blutdruck.
 Heute gelten Festbeträge für rund zwei Drittel aller Arzneimittel,
 die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.
 
 Die Rechtgrundlage für die Festbeträge hatte das
 "Gesundheits-Reformgesetz" geschaffen, das am 1. Januar 1989 in Kraft
 getreten ist. Das Verfahren zur Festsetzung der Erstattungsgrenzen
 verläuft in zwei Stufen. Zunächst bestimmt der Gemeinsame
 Bundesausschuss, Nachfolger des BÄK, für welche Wirkstoffgruppen
 Festbeträge gelten sollen. In einem zweiten Schritt entscheidet dann
 der heutige Spitzenverband der Krankenkassen, wie hoch die jeweiligen
 Festbeträge ausfallen. Festbetragsgruppen gibt es derzeit für
 Medikamente mit identischen Wirkstoffen (Stufe 1), für Arzneimittel
 mit vergleichbaren Wirkstoffen (Stufe 2) und für Medikamente mit
 vergleichbarer Wirkung (Stufe 3).
 
 Originaltext:         TK Techniker Krankenkasse
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6910
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6910.rss2
 
 Für Rückfragen:
 Michael Ihly (Techniker Krankenkasse)
 Tel. 040 - 6909 - 2577, Fax 040 - 6909 - 1353,
 E-Mail: michael.ihly@tk-online.de
 
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