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Jubiläum: 20 Jahre Festbeträge - mehr als 30 Milliarden Euro gespart

Geschrieben am 17-04-2009

Hamburg (ots) - Vor 20 Jahren wurden die so genannten Festbeträge
in das deutsche Gesundheitssystem eingeführt. Seitdem gibt es also
Erstattungsgrenzen, bis zu denen Krankenkassen die Kosten eines
Arzneimittels übernehmen dürfen. Insgesamt mehr als 30 Milliarden
Euro konnten die Kassen mit diesem Kostendämpfungs-Instrument in den
vergangenen zwei Jahrzehnten einsparen, wie die Techniker
Krankenkasse (TK) mitteilt.

Am 19. April 1989 hat der damalige Bundesausschuss Ärzte und
Krankenkassen (BÄK) den ersten Beschluss gefasst, für welche Gruppe
von Medikamentenwirkstoffen ein Festbetrag gelten soll. Zwei Monate
später, am 19. Juni, haben die Spitzenverbände der Krankenkassen den
ersten Festbetrag unter anderem für den Wirkstoff "Nifedipin"
festgesetzt - ein Medikament zur Behandlung von erhöhtem Blutdruck.
Heute gelten Festbeträge für rund zwei Drittel aller Arzneimittel,
die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.

Die Rechtgrundlage für die Festbeträge hatte das
"Gesundheits-Reformgesetz" geschaffen, das am 1. Januar 1989 in Kraft
getreten ist. Das Verfahren zur Festsetzung der Erstattungsgrenzen
verläuft in zwei Stufen. Zunächst bestimmt der Gemeinsame
Bundesausschuss, Nachfolger des BÄK, für welche Wirkstoffgruppen
Festbeträge gelten sollen. In einem zweiten Schritt entscheidet dann
der heutige Spitzenverband der Krankenkassen, wie hoch die jeweiligen
Festbeträge ausfallen. Festbetragsgruppen gibt es derzeit für
Medikamente mit identischen Wirkstoffen (Stufe 1), für Arzneimittel
mit vergleichbaren Wirkstoffen (Stufe 2) und für Medikamente mit
vergleichbarer Wirkung (Stufe 3).

Originaltext: TK Techniker Krankenkasse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6910
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6910.rss2

Für Rückfragen:
Michael Ihly (Techniker Krankenkasse)
Tel. 040 - 6909 - 2577, Fax 040 - 6909 - 1353,
E-Mail: michael.ihly@tk-online.de


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